Mercedes-Abgasskandal: Staatsanwaltschaft leitet Bußgeldverfahren gegen Daimler ein

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Mercedes muss im Dieselskandal mit einem hohen Bußgeld rechnen: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ein entsprechendes Bußgeldverfahren gegen Daimler eröffnet. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob Führungskräfte von Daimler ihre Aufsichtspflichten verletzt haben, so dass die Abgasmanipulationen möglich wurden. Sollte das zuständige Gericht diese Frage bejahen, kann ein Bußgeld gegen Daimler verhängt werden.

Es wäre nicht das erste Bußgeld gegen einen Autohersteller im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. VW wurde deshalb bereits zu einem Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro verurteilt und hat die Strafe akzeptiert. Die VW-Tochter Audi wurde wegen Abgasmanipulationen zu einem Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro verurteilt. Vergleichbare Verfahren laufen derzeit auch gegen Porsche und den Automobilzulieferer Bosch.

Gegen einzelne Daimler-Mitarbeiter laufen derzeit auch strafrechtliche Ermittlungen. Dabei geht es um den Verdacht des Betrugs und der strafbaren Werbung. Das aktuelle Bußgeldverfahren richtet sich allerdings nicht gegen einzelne Mitarbeiter, sondern direkt gegen den Konzern. Für Daimler ist der Dieselskandal ohnehin noch lange nicht überwunden. Erst im vergangenen Jahr hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf von europaweit insgesamt rund 700.000 Mercedes-Dieselfahrzeugen angeordnet. Nach Auffassung der Behörde hat Mercedes in den unterschiedlichen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Mercedes hält die Funktionen weiterhin für legal, ruft aber die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstätten zurück.

Die Argumentation von Mercedes, dass die Abschalteinrichtungen notwendig seien, um den Motor vor Schäden zu schützen, hat offenbar weder das Kraftfahrt-Bundesamt noch das Landgericht Stuttgart überzeugt. Das stellte kürzlich gleich in drei Fällen fest, dass es sich bei den verwendeten sog. Thermofenstern um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt und verurteilte Mercedes in allen drei Fällen zum Schadensersatz.

„Das nun eingeleitete Bußgeldverfahren gegen Daimler hat zwar keinen direkten Einfluss auf zivilrechtliche Klagen. Sollte Daimler aber zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt werden, dürfte dies auch die Erfolgsaussichten für private Schadensersatzklagen weiter steigern“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen auf der Kanzleihomepage.



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