Mercedes Benz Diesel-Abgasmanipulationen. Ihre Möglichkeiten beim GLK 220 CDI und anderen Modellen

  • 2 Minuten Lesezeit

In Deutschland werden ca. 60.000 Fahrzeuge des Modells GLK 220 CDI wegen einer Schummel-Software zurückgerufen. Und es dürften noch mehr werden. Verscheidende Medien berichten von 700.000 Autos. So können sich Betroffene dieser Fahrzeuge verhalten, um nicht auf dem Wertverlust sitzen zu bleiben.

Dabei geht es um die sogenannte „Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung“, auch Thermofenster genannt. Diese regelt bei bestimmten Außentemperaturen die Abgasreinigung herunter. Dies geschieht laut Daimler, um den Motor zu schützen. Dies führt aber auch dazu, dass das Fahrzeug deutlich mehr Schadstoffe ausstößt als erlaubt sind. 

Ihre rechtlichen Möglichkeiten

In vielen Fällen kann der Widerruf der Finanzierung der sinnvollste Weg sein. Formfehler in den Verträgen der Mercedes Benz Bank, aber auch der Volkswagen Bank, Audi Bank, Seat Bank, BMW Bank und zahlreichen anderen Autobanken sorgen nach unseren Prüfung dafür, dass ein solcher Widerruf noch Jahre nach Abschluss ausgesprochen werden kann – auch dann noch, wenn der Kredit oder Leasingvertrag gar nicht mehr läuft.

Eine weitere Option, sich von dem Wagen zu lösen oder finanziell entschädigt zu werden, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller wegen der beschriebenen Abgasmanipulation. Dabei erhalten Sie den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurück. So können Sie die Rückerstattungssumme berechnen:

(Kaufpreis in EUR x gefahrene Kilometer) / (300.000 km – Kilometerstand bei Kauf) 

Beispiel: 

(43.000 EUR x 50.000) / (300.000 km – 10.000 km) = 7.413,79 (Nutzungsersatz) 

Rückerstattung = 43.000,00 EUR – 7.413,79 EUR = 35.586,21 EUR

In ähnlich gelagerten Fällen gegen die Volkswagen AG konnten wir für unsere Mandantschaft bereits in großer Zahl gerichtliche Erfolge erzielen. Wir führen bereits Klage für betroffene Daimler-Kunden u. a. bei den Landgerichten in Lübeck, Kiel, Berlin und Krefeld.

Soll das Update durchgeführt werden?

Ein erhöhter Kraftstoffverbrauch, ein Leistungsabfall und eine geringere Lebensdauer des Motors. Und noch schlimmer: Experten sind sich einig, dass das Software-Update zu einem erheblichen Mehrverbrauch an dem teuren Harnstoff AdBlue führen wird.

Da sich die Daimler AG weigert, die entsprechend notwendigen Hardware-Umrüstungen vorzunehmen, wird das Problem seitens Mercedes auf den Kunden abgewälzt. Dies hätte zur Folge, dass Sie fortlaufend zur Werkstatt fahren und den teuren Harnstoff AdBlue auf eigene Kosten nachfüllen müssten.

Zudem droht ein Dieselfahrverbot in vielen Städten Deutschlands. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dieser Tage mehr als deutlich gemacht. Auch die Richter des Verwaltungsgerichts Stuttgart sind sich einig, dass ein Software-Update nicht ausreichen wird, um die gesetzlich vorgeschriebenen Stickoxidwerte einzuhalten.

Gerne beraten wir Sie auch bei Ihren Schritten gegen die Daimler AG oder prüfen Ihren Finanzierungsvertrag. Nutzen Sie gerne unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Meyer

Beiträge zum Thema