Mercedes Benz-Diesel OM 642: Einsatz unerlaubter Abschalteinrichtungen

  • 3 Minuten Lesezeit

Mehr und mehr rückt der sehr häufig verbaute Motor OM 642 der Daimler AG in den Fokus des Diesel-Abgasskandals. Er kommt über alle Baureihen hinweg vor, vor allem in Modellen mit drei Litern Hubraum.

Die Daimler AG mit ihrer Kernmarke Mercedes-Benz steht seit geraumer Zeit neben der Volkswagen AG im Mittelpunkt des Diesel-Abgasskandals. Immer mehr Gerichte urteilen im Sinne der Verbraucher gegen die Daimler AG und sprechen ihnen im Wege von Betrugshaftungsklagen Schadensersatz zu. Die Daimler AG setzt das sogenannte „thermische Fenster“ ein. Damit ist ein Temperaturkorridor gemeint, in dessen Rahmen die Abgasverarbeitung funktioniert. Unter und über bestimmten Temperaturen wird die Abgasbehandlung mit dem Argument des Bauteilschutzes vor Überhitzung rigoros abgeschaltet, sodass die tatsächlichen Ausstöße weit über dem der offiziellen Testphasen liegen. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM 651, OM 622, OM 626, OM 654 und OM 642, dementsprechend hat es auch schon diverse Rückrufe für Mercedes-Modelle mit Dieselmotoren gegeben.

Der Mercedes-Benz OM 642 ist ein Dieselmotortyp mit sechs Zylindern in V-Anordnung, Common-Rail-Direkteinspritzung und Abgasturbolader, entwickelt und produziert von Daimler zum Einsatz vorrangig in den Mercedes-Benz-Fahrzeugen. Der OM 642 wird seit März 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse über die SUV-Modelle G, GL, GLK und ML bis hin zur R-und S-Klasse sowie dem Sprinter und dem Viano im Transportersegment.

„Im OM 642 befindet sich eine Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters. Auf dem Prüfstand hält das Mercedes-Fahrzeug damit die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte ein, im Straßenverkehr hingegen überschreitet das Fahrzeug die Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide bei weitem“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Zuletzt wurde bekannt, dass Oberklasse-Großraumlimousine R-Klasse (interne Bezeichnung: Baureihe 251), von der zwischen 2005 und 2017 rund 200.000 Fahrzeuge gebaut worden sind, massiv vom Dieselskandal betroffen ist. Und nach dem letzten Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegen die Daimler AG sind mittlerweile fast 600.000 Mercedes Benz-Fahrzeuge in Deutschland wegen des Vorwurfs einer illegalen Abschalteinrichtung zurückgerufen worden. „Mit dem OM 642 öffnet sich das nächste Kapitel für geschädigte Verbraucher, denn der Motor ist in vielen beliebten Modellen verbaut worden, insbesondere in denen mit drei Litern Hubraum und der vorgeblich umweltschonenden BlueTEC-Technologie“, sagt Dr. Gerrit W. Hartung. Damit stehen in den Baureihen CLS, E, G, GL, GLE, GLS, M und S jeweils die Modelle mit den Bezeichnungen 300 BlueTEC, 350 BlueTEC, 350 BlueTEC 4MATIC, 350 d und 350 d 4MATIC im Fokus, bei der S-Klasse zusätzlich der S 300 BlueTEC Hybrid und der S 300h. Eigentümer sollten daher den Weg der Betrugshaftungsklage überprüfen und die verbraucherfreundliche Haltung der Gerichte nutzen, betont der erfahrene Dieselanwalt.

Übrigens hat der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart Daimler im Mercedes-Abgasskandal nochmals stärker in die Pflicht genommen. Der Autohersteller müsse die Funktionsweise von verwendeten Abschalteinrichtungen wie Thermofenster oder Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung darlegen und erklären, warum diese Funktionen notwendig und damit zulässig sein sollen, machten die Richter in drei Verfahren am 5. Mai deutlich. Darüber hinaus müsse der Konzern auch mitteilen, welche Angaben zu den Funktionen im Typengenehmigungsverfahren gemacht wurden. Weitgehend geschwärzte Dokumente reichten nicht aus. „Damit wird es für die Daimler AG immer schwieriger, die Gerichte von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Die Chancen, auch gegen die Daimler AG im Komplex des Diesel-Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchzusetzen, steigen damit für geschädigte Verbraucher immer mehr“, stellt Dr. Gerrit W. Hartung klar.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema