Mercedes, Dieselskandal und kein Ende: Zwangsrückruf für bis zu 700.000 PKW

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Das Kraftfahrt-Bundesamt hat am Freitag einen Zwangsrückruf für die Daimler AG verhängt. Es handelt sich hierbei um das Dieselmodell GLK 220 Baujahr 2012-2015 (Euro 5)

Schon länger untersucht das Kraftfahrtbundesamt die Daimler AG, die im Vorfeld beteuert hat, keine weiteren Fahrzeuge mit Betrugssoftware ausgestattet zu haben.

Ein Abrutschen, ähnlich wie der VW-Konzern, in den Diesel-Betrugssumpf wird bei Daimler immer wahrscheinlicher.

Das Kraftfahrt-Bundesamt wirft der Daimler AG vor, unzulässige Abschaltvorrichtungen eingebaut zu haben.

Es geht hier um die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die die Abgastests manipuliert. Durch die Betrugssoftware wird der Kühlmittelkreislauf künstlich kalt gehalten und verzögert somit das erwärmen des Motoröls. Die Stickoxidwerte steigen auf dem Prüfstand somit nicht an und bleiben während des Prüfzyklus unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. Im Fahrbetrieb jedoch gilt dies nicht und der GLK 220 bläst ungehindert unzulässig hohe Stickstoffwerte in die Luft.

Nachdem die Daimler AG im April beteuert hat, dass keine weitere Betrugssoftware in anderen Modellen vorhanden sei, ist die neuerliche Aufdeckung von Betrugssoftware mehr als kritisch zu sehen.

Merke: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.

Aufgrund des widersprüchlichen Verhaltens der Daimler AG überprüft nun das Kraftfahrt-Bundesamt Modelle der C und E Klasse, da auch hier in den Motoren OM 642 und OM 651 wohl die eben entdeckte Betrugssoftware eingesetzt wird. Das bedeutet für die Daimler AG und Mercedes den Rückruf von weiteren 700.000 PKW.

Gerade vor dem Hintergrund des BGH-Beschlusses vom 22.02.2019 ist die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, noch nie so hoch wie jetzt.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung! Oder die von uns angebotene Prozessfinanzierungsmöglichkeit.

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtsschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit tausende Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt



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