Abgasskandal hat Mercedes voll erfasst. Neuer Zwangsrückruf des KBA

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat – worüber zahlreiche Medien am Wochenende berichteten –einen Pflicht-Rückruf für ca. 60.000 Diesel des Modells GLK 220 mit der Schadstoffklasse EURO 5 angeordnet.

Das Bundesverkehrsministerium teilte insoweit mit, dass das KBA bei Untersuchungen eine unzulässige Abschalteinrichtung der Abgasreinigung festgestellt habe. Das KBA habe wegen des Verdachts, dass auch andere Modelle betroffen sein könnten, seine Untersuchungen auf die Motoren OM 651 und OM 642 ausgeweitet.

Auch wenn Daimler weiter das Vorliegen von unzulässigen Abschalteinrichtungen bestreitet und juristisch gegen die Anordnungen des KBA vorgehen will, steigen damit die Chancen der Käufer solcher Fahrzeuge hier Schadensersatz gegen den Hersteller nach § 826 BGB geltend zu machen. Während in vergleichbaren Fällen gegen die Volkswagen AG bereits hunderte Urteile vorliegen, gibt es gegen die Daimler AG bislang nur vereinzelte Urteile, etwa des LG Stuttgart Urteil vom 17.01.2019, 23 O 178/18 (Fahrzeug mit sog. Thermofenstern unterlag nicht einem Pflichtrückruf).

Bei Fahrzeugen mit einem Pflichtrückruf wird man nun aber die umfängliche Rspr. zu VW nun 1 zu 1 (aktuell etwa LG Darmstadt, Urteil vom 13.05.2019 – 3 O 330/18) übertragen können und Schadensersatz verlangen können.

Geschädigte Käufer sollten daher nicht mehr zögern und ihre Ansprüche durchsetzen.

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Sebastian Koch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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