Mercedes GLC 220 – LG Oldenburg verurteilt Daimler im Abgasskandal

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Das Landgericht Oldenburg hat die Daimler AG im Abgasskandal mit Urteil vom 7. September 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 O 586/21). Daimler muss einen Mercedes GLC 220 d 4Matic zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

Der Kläger hatte den Mercedes GLC 220 Diesel 4Matic im Juli 2017 gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf an. Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

In dem Motor kämen gleich mehrere Abschalteinrichtungen zum Einsatz, führte der Kläger aus. Neben einem Thermofenster bei der Abgasrückführung werde u.a. auch die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verwendet. Die Funktion führt dazu, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Da sie unter normalen Betriebsbedingungen jedoch überwiegend nicht aktiv ist, steigt der Emissionsausstoß im Straßenverkehr. Zudem werde nur im Prüfmodus eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue eingespritzt. Die Erkennung des Prüfstands erfolge über die sog. Slipguard-Funktion.

Das LG Oldenburg folgte weitgehend den Ausführungen des Klägers. Daimler habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Gemäß § 826 BGB müsse Daimler Schadenersatz leisten.

Der Kläger habe konkret zu dem Vorliegen von mehreren unzulässigen Abschalteinrichtungen vorgetragen. Diese Argumentation werde durch den Rückruf des KBA gestützt. Daimler habe den Vorwurf nicht widerlegt und nicht dargelegt, warum die Ausführungen des Klägers und die Einschätzung des KBA unzutreffend sein sollen, so das LG Oldenburg.

Für das Gericht steht damit fest, dass das Fahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrags mangelhaft war. Dem Kläger sei daher bereits mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der auch nicht durch das Software-Update beseitigt wurde. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er deshalb die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Der Druck auf Daimler im Abgasskandal nimmt zu. So wie das LG Oldenburg haben inzwischen zahlreiche Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg, entschieden, dass Daimler im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klargemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie zu einer Erhöhung des Emissionsausstoßes im realen Straßenbetrieb führen. „Für Daimler dürfte es schwierig werden, die Gerichte von der Zulässigkeit der beanstandeten Funktionen zu überzeugen. Daher bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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