Mercedes Rückruf – Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b betroffen

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Mercedes muss aufgrund einer Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bekanntlich europaweit rund 700.000 Diesel-Fahrzeuge, davon ca. 280.000 in Deutschland zurückrufen. Das KBA hält eine Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung für unzulässig und hat den verpflichtenden Rückruf angeordnet. 

Mercedes steht zwar auf dem Standpunkt, dass die bemängelte Abschalteinrichtung den Vorschriften entspricht, wird aber ein entsprechendes Software-Update für die Motorsteuerung entwickeln und nach Freigabe durch das KBA installieren. Nach Angaben von Daimler sind die Modelle Vito 1,6 Liter Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6 Liter Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0 Liter Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2 Liter Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2 Liter Diesel (Motor OM 651) sowie weitere einzelne Modellvarianten von dem Rückruf betroffen. Außerdem geht es bei verschiedenen Modellen nur um einen bestimmten Produktionszeitraum.

Auffällig ist aber, dass ausschließlich Fahrzeuge mit der vermeintlich sauberen Abgasnorm Euro 6b betroffen sind. „Der Dieselskandal betrifft nicht nur ältere Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und schlechter. Wie das Beispiel Mercedes zeigt, sind auch durchaus neuere Fahrzeuge betroffen. Das drückt sich im Wertverlust der Fahrzeuge nachdrücklich aus“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanawalt der IG Dieselskandal. Für die Käufer der betroffenen Fahrzeuge heißt das außerdem, dass sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen müssen, um das Update aufspielen zu lassen. Welche Folgen das Update auf den Motor, etwa auf Laufleistung oder Verbrauch hat, ist völlig offen.

„Die Kunden haben das Recht auf Nachbesserung. Lässt sich der Mangel nicht beheben oder treten als Folge andere Mängel auf, können weitere Rechte geltend gemacht werden und z. B. die Rückabwicklung des Kaufvertrags angestrebt werden“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, der mehr als 1000 Mandanten im VW-Abgasskandal vertritt.

Um drohenden Diesel-Fahrverboten und dem Wertverlust der Fahrzeuge zu entgehen, kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt beim Widerruf keine Rolle. Da es sich bei Autofinanzierungen häufig um ein sog. verbundenes Geschäft handelt, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

Mehr Informationen: https://www.pkw-rueckgabe.de/ 



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