Miete zu spät bezahlt? Kündigung!

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Wird die Miete zu spät bezahlt, fragen sich Vermieter häufig, ob der Mietvertrag gekündigt werden kann. Zwar ist die zu spät entrichtete Miete eine Pflichtverletzung, die zur Kündigung des Mietvertrages führen kann. Aber ohne Weiteres ist eine Kündigung wegen verspäteter Miete nicht möglich. Nur eine dauerhaft verspätete Mietzahlung nach vorheriger Abmahnung kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. 

Wann muss die Miete bezahlt werden?

Das Gesetz regelt, dass die Miete bis spätestens 3. Werktag monatlich im Voraus bezahlt werden muss. Der Samstag ist bei der Berechnung der Zahlungsfrist nicht als Werktag mitzuzählen. Es genügt allerdings, dass der Mieter die Miete am dritten Werktag überweist und das Konto über eine ausreichende Deckung verfügt. 

Ist im Mietvertrag ein anderer Zeitpunkt geregelt worden, so ist dieser maßgeblich. 

Dass der Mieter die Miete erst zum 15. eines Monats (meist nach Erhalt des Arbeitslohnes) bezahlen muss, ist aber ein weit verbreiteter Irrtum.

Auch der Umstand, dass der Vermieter die verspätete Mietzahlung über längere Zeit hingenommen hat, bedeutet nicht, dass vertraglich ein anderer Zeitpunkt für die Mietzahlung vereinbart wurde.

Zahlt der Mieter dann über einen längeren Zeitraum die Miete nicht bis zum 3. Werktag, liegt eine Pflichtverletzung vor.

Abmahnung erforderlich 

Dennoch kann nicht sofort die Kündigung wegen verspäteter Mietzahlung ausgesprochen werden. Dem Mieter muss vorher erklärt werden, dass die verspätete Mietzahlung eine Pflichtverletzung darstellt, die nicht weiter hingenommen wird.

Gleichzeitig muss darauf hingewiesen werden, dass bei einer weiteren verspäteten Mietzahlung die Kündigung des Mietvertrages droht. 

Aus Gründen der Beweisführung ist dringend zu empfehlen, die Abmahnung schriftlich zu erklären und per Einwurf-Einschreiben zustellen zu lassen. 

Kündigung aussprechen

Zahlt der Mieter nach Zugang der Abmahnung weiterhin die Miete verspätet, kann eine Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen ausgesprochen werden. 

Die Kündigung ist schriftlich zu erklären und sollte ebenfalls per Einwurf-Einschreiben zugestellt werden. 

Darüber hinaus ist in der Kündigung der Kündigungsgrund zwingend anzugeben. Es muss also dargestellt werden, dass der Mieter entgegen der vertraglichen Regelung die Miete nicht pünktlich bezahlt hat, dies eine Pflichtverletzung darstellt und auch nach Zugang der Abmahnung dieses vertragswidrige Verhalten fortgesetzt wurde. Zudem sollten die jeweiligen verspäteten Zahlungseingänge angegeben werden.

Ordentliche Kündigung

Neben der außerordentlichen Kündigung sollte immer hilfsweise die ordentliche Kündigung wegen verspäteter Mietzahlung ausgesprochen werden. 

Anwaltlichen Rat einholen

Bevor jedoch vorschnell eine Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen erklärt wird, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen, sollte dringend anwaltlicher Rat eingeholt werden. Auch ist zu beachten, dass eine Menge formaler Kriterien erfüllt sein müssen, damit die Kündigung wirksam ist. 

Ich unterstütze Sie bei der Formulierung einer aussagekräftigen Abmahnung und anschließend der Kündigung. Nachdem die verspätete Mietzahlung eine Pflichtverletzung darstellt, können sogar die Anwaltskosten vom Mieter zurückgefordert werden. 

Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte! Schnell, zielstrebig und kostenorientiert. Nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragemöglichkeit oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit mir.


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