Mieter erhalten Kündigung, weil Wohnung für Flüchtlinge gebraucht wird

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Derzeit raschelt es im Blätterwald. Laut dem Kölner „Express” soll in Niederkassel eine 8-köpfige Familie ihr von der Stadt gemietetes Haus räumen. Sie erhielt eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, 25 Flüchtlinge sollen nun dort einziehen. Schließlich, so die Gemeinde, sei das Gebäude vor 15 Jahren als Flüchtlingsunterkunft gebaut worden. Ein anderer Fall hat es sogar bis ins Fernsehen und in diverse überregionale Tageszeitungen geschafft: Die 51-jährige Krankenschwester Bettina H. lebt schon 16 Jahre in ihrer städtischen Wohnung in Nieheim. Sie soll nun ebenfalls ausziehen. Auch ihre Räume werden für Flüchtlinge gebraucht. Angeblich. 

Natürlich spielen solche Kündigungen Deutsche und Flüchtlinge gegeneinander aus. Politisch sind sie deshalb ein fatales Signal. Ich frage mich da: Ist vielleicht genau das gewollt? Oder sind hier einige Lokalpolitiker nur schlicht überfordert? Rechtlich sind diese Kündigungen nämlich nicht haltbar. Nur Privatleute können wegen Eigenbedarfs kündigen (und das auch nur mit entsprechender Frist), für Städte und Gemeinde gibt es diese Möglichkeit hingegen nicht. Noch dazu handelt es sich in beiden genannten Fällen um „Besondere Härte” § 574 BGB, wegen der eine Kündigung ebenfalls unwirksam ist.

Sicher wäre es hilfreich gewesen, wenn alle Betroffenen zunächst einmal den Rat eines Anwaltes eingeholt hätten. Was auch für die Medienvertreter gilt. Zwar bringen solche Artikel Auflage, Quoten und Klicks. Aber dahinter steckt im besten Falle heiße Luft. Und im schlimmsten Taktik, für die man sich eigentlich nicht hergeben sollte. 

Schöne Grüsse aus Dresden! 

Rechtsanwalt Gerhard Rahn

P.S. Meine Kanzlei berät gern in allen Mietrechtsfragen.


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