Mieter kämpft gegen Schimmel – doch Gericht sieht Mitschuld!

  • 2 Minuten Lesezeit

Schimmelbefall in der Mietwohnung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Doch wer ist verantwortlich – bauliche Mängel oder falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters? Das AG Köln (206 C 17/23)entschied, dass die Beweislast je nach Ursache aufgeteilt wird:

  • Der Vermieter muss beweisen, dass keine bauwerksbedingten Mängel vorliegen.
  • Der Mieter muss nachweisen, dass er richtig gelüftet und geheizt hat.

Worum ging es im Fall?

Ein Mieter forderte die Beseitigung von Schimmel in mehreren Zimmern seiner Wohnung. Außerdem verlangte er eine Mietminderung für den Zeitraum 2020–2023 und die Rückzahlung überzahlter Miete.

Der Vermieter wies die Forderungen zurück und behauptete, dass der Schimmel nicht durch Baumängel, sondern durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters entstanden sei.

Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen, um die Ursache des Schimmelbefalls zu klären.


Was entschied das Gericht?

Das AG Köln gab dem Mieter teilweise Recht:

Vermieter muss Schimmel beseitigen, da bauliche Mängel an den Fenstern (Wärmebrücken) festgestellt wurden.
Keine volle Mietminderung, da der Mieter im Badezimmer unzureichend gelüftet und geheizt hatte.
Teilweise Rückzahlung der Miete, aber nur für die Zeiträume, in denen Baumängel als Ursache erwiesen wurden.

Das Gericht stellte klar, dass pauschale Behauptungen von beiden Seiten nicht ausreichen. Es kommt auf eine genaue Analyse der Ursachen an.


Wer trägt die Beweislast?

1️⃣ Vermieter:

  • Muss nachweisen, dass keine baulichen Mängel die Ursache sind.
  • Sollte Sachverständige hinzuziehen, um sich zu entlasten.

2️⃣ Mieter:

  • Muss belegen, dass er ausreichend gelüftet und geheizt hat.
  • Kann nicht einfach behaupten, dass der Schimmel allein durch Baumängel entstanden ist.

💡 Wichtig: Falls der Mieter nachweislich falsch lüftet, kann die Mietminderung auf null reduziert werden!


Was bedeutet das Urteil für Mieter und Vermieter?

🔹 Für Mieter:

  • Richtig lüften und heizen – sonst entfällt die Mietminderung!
  • Beweise sammeln (z. B. Temperatur- und Feuchtigkeitsmessungen).
  • Schimmel frühzeitig melden – sonst kann Mitschuld unterstellt werden.

🔹 Für Vermieter:

  • Sachverständige beauftragen, um Baumängel auszuschließen.
  • Mieter schriftlich auf korrektes Heiz- und Lüftungsverhalten hinweisen.
  • Selbstständiges Beweisverfahren in Betracht ziehen, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.

Was sollten Mieter tun, wenn Schimmel auftritt?

Schimmel sofort schriftlich dem Vermieter melden.
Fotos und Messwerte als Beweise sichern.
Regelmäßiges Stoßlüften und Heizen sicherstellen.
Mietminderung erst nach Nachweis der Ursache beantragen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk M. Richter

Beiträge zum Thema