Mieterhöhung

  • 2 Minuten Lesezeit

Trotz Mietpreisbremse gibt es eine ganze Reihe von Modellen, die zu einer Erhöhung der Mietkosten führen können. Die wichtigsten Tatbestände, die zu einer Steigerung der Kosten führen, sind:

  • Indexmiete (vereinbarte Anpassung an den Lebenshaltungskosten-Index)
  • Staffelmiete (vereinbarte Erhöhung nach Zeitabständen)
  • Einseitige Mietanpassung (Mietspiegel, Vergleichsmiete)
  • Mieterhöhung nach Modernisierung
  • Erhöhung/Anpassung von Neben- und Betriebskosten

Es macht einen entscheidenden Unterschied, ob Räume für private Wohnzwecke vermietet werden oder ob es sich um eine gewerbliche Vermietung handelt.

Bei der privaten Wohnraummiete sind Mieterhöhungen nur eingeschränkt zulässig. Die örtlichen Marktverhältnisse spielen dabei eine große Rolle. Die ortsübliche Vergleichsmiete darf durch eine Mietanpassung nicht wesentlich überschritten werden. 

Selbst wenn die Miete an den allgemeinen Index der Lebenshaltungskosten gekoppelt sein soll, müssen bestimmte Regularien eingehalten werden, damit die automatische Mietanpassung zulässig ist.

Betriebs- und Nebenkosten können nur umgelegt werden, wenn und soweit das ausdrücklich vereinbart ist. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Kosten überhaupt umlagefähig sind (vgl. Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz – 2. Berechnungsverordnung).

Erste Maßnahmen

Zahlen Sie auf keinen Fall ohne Vorbehalt. Eine vorbehaltlose Zahlung bewirkt unter Umständen, dass Sie die Forderung anerkennen. Teilen Sie Ihrem Vermieter schriftlich mit, welche Beträge Sie anerkennen und welche nicht. Für den Fall, dass Sie sich nicht mit dem Vermieter einigen können, sollten Sie zur Sicherheit die Beträge, die Sie nicht akzeptieren, auf ein gesondertes Konto einzahlen. Auch das sollten Sie dem Vermieter mitteilen und nachweisen.

Auf diese Weise behalten Sie den Zugriff auf das Geld – und vor allem haben Sie den Betrag zur Verfügung, sollte sich der Vermieter mit seiner Forderung gegen Sie durchsetzen. Und Sie reduzieren das Risiko, wegen Zahlungsverzuges die Kündigung zu erhalten.

Die mietrechtlichen Details sind überaus komplex. Ein Laie ist kaum in der Lage, die Rechtslage zuverlässig beurteilen. Suchen Sie daher schnellstmöglich den qualifizierten Rechtsrat bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder einem Mieterschutz-Verein. Legen Sie dort sämtliche Vertragsunterlagen, Abrechnungen und sonstige Korrespondenz zur Prüfung vor. Nur dann gewinnen Sie auch rechtliche Sicherheit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Mediator & Coach Robert Haas FA ArbR (1997)

Beiträge zum Thema