Mietpreisbremse: Geld zurück vom Vermieter erhalten!

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Maßnahme, die darauf abzielt, exzessive Mietsteigerungen in bestehenden Wohngebäuden zu begrenzen, indem festgelegt wird, dass die Miete bei Neuvermietungen nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Mieter, deren Miete deutlich über dieser Grenze liegt, können eine Mietreduzierung beantragen, insbesondere wenn bei Vertragsabschluss keine berechtigten Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. 

Städte besonders betroffen

Um von der Mietpreisbremse zu profitieren, müssen Mieter selbst aktiv werden und eine Mietreduzierung beim Vermieter beantragen, wobei es ratsam ist, sich über die ortsübliche Vergleichsmiete zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Durchsetzung kann rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, deshalb ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen. Die Mietpreisbremse bietet eine Chance, die Wohnkosten zu stabilisieren und vor überhöhten Mieten zu schützen. 

Ersparnis von 409€ pro Monat erzielt

In einem aktuellen von uns betreuten Fall konnten die Mietkosten von 1244 EUR auf 835 EUR monatlich reduziert werden, was eine Ersparnis von 409 EUR darstellt.

Auch zahlt der Vermieter knapp 6.000 EUR zuviel gezahlte Kaution und Miete an die Mieter zurück.

Kontaktieren Sie uns:


Auf www.tes-partner.de und mit einer einfachen Anfrage per E-Mail am info@tes-partner.de bieten wir Unterstützung bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse, einschließlich der Überprüfung des Mietvertrages und der Suche nach einer Prozesskostenfinanzierung für Nicht-Versicherte.

Übersenden Sie uns einfach den Mietvertrag.

Foto(s): Kanzlei TES

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Julian Tietze

Beiträge zum Thema