Mietrecht in Ronnenberg: Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung; BGH VIII ZR 297/14

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Der Sachverhalt

Zwischen den Vermietern und den Mietern bestanden zwei Mietverträge. Mit dem ersten Vertrag wurde eine im 3. OG des Hauses gelegene 3-Zimmer Wohnung vermietet. Der Sohn der Mieter mietete im selben Hause eine Mansardenwohnung. Die Vermieter wohnten nicht in dem Gebäude, sie haben beide Mietverträge gekündigt. Als Grund wurde angegeben, dass sie die 3-Zimmer Wohnung mit der Mansardenwohnung verbinden wollen. Die so entstandene Wohnung soll dann der Tochter der Vermieter und ihrem Ehemann überlassen werden. Nachdem die Mieter nicht auszogen, haben die Vermieter Klage auf Räumung erhoben.

Das Urteil

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23.09.2015, Az. VIII ZR 297/14 entschieden, dass Eigenbedarf voraussetzt, dass der Vermieter ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Nutzung der Wohnung haben muss sog. „Vorratskündigungen“ sind unzulässig.

Hinweis für die Praxis

Die Eigenbedarfskündigung wird gerne genutzt, um die vermietete Wohnung schnell frei zu kommen. Das Gesetz fordert, dass der Vermieter die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushaltes benötigt. Dies muss sich aus dem Kündigungsschreiben zweifelsfrei ergeben. Auch dieser Fall zeigt, dass die Eigenbedarfskündigung nicht so einfach ist, wie vielfach geglaubt wird. Es lohnt sich immer, die Begründung genau zu überprüfen.

Jede auf Eigenbedarf gestützte Kündigung muss nach der Rechtsprechung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ernsthafte Nutzungsabsicht des Vermieters
  • der Nutzungswille muss von vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen getragen sein
  • der Bedarf des Vermieters muss durch die gekündigte Wohnung gedeckt sein
  • der Bedarf darf nicht durch eine andere frei stehende oder frei werdende Wohnung gedeckt werden können
  • Der Wohnbedarf darf nicht weit überhöht sein

Damit im Streitfall nichts schief geht, fragen Sie uns. Wir stehen Ihnen zur Seite, egal ob als Mieter oder Vermieter. Unsere Erfahrung zeigt, dass langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können, wenn die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden.


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