Mißbrauch von Schutzbefohlenen – Urteile des AG Augsburg und OLG Koblenz

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Das AG Augsburg hat im März 2012 einen 32-jährigen Mann wegen Anbietens von Kindern zum sexuellen Missbrauch zu sechs Monaten auf Bewährung, einer Geldauflage von 1000 Euro und zur Teilnahme an einer Therapie verurteilt. Die Augsburger Allgemeine vom 30.03.2012 Täter berichtete:

„Ein 32-Jähriger, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Gefängnis saß, loggte sich kurz nach der Haftentlassung im Chatroom „Knuddels.de" ein und schlüpfte dort in die Rolle einer Singlemutter, 28, mit siebenjähriger Tochter. Unter dem Nicknamen „Sabinexxxx" nahm er Kontakt mit einer jungen Frau aus dem Raum Leipzig auf und bot ihr im Lauf eines Chats das fiktive Kind für Sexspiele zu dritt an."

Der Fall zeigt, wie das Internet Sexualtätern die Möglichkeit bietet, über Chatrooms und sonstige Foren Kontakt zu potentiellen Opfern aufzunehmen.

In einem anderen Fall, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, hat das Oberlandesgericht Koblenz am 12.01.2012 eine frühere Verurteilung eines Lehrers durch das Amts- und das Landgericht wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen aufgehoben, der mehrmals Sex mit einer Schülerin hatte. Die Richter entschieden, dass kein Obhutsverhältnis zwischen dem damals 32 Jahre alten Lehrer und dem Mädchen bestanden habe.

Der Lehrer war Vertretungslehrer und nicht der Klassen- oder Fachlehrer der Schülerin und hatte keinen Einfluss auf die Notengebung.

Der Verfasser des Rechtstipps arbeitet seit über 10 Jahren Jahren als Opferanwalt mit dem Weissen Ring zusammen und hat einen Fachanwaltskurs für Strafrecht absolviert. Betroffene sollten frühzeitig, am besten noch vor der ersten Vernehmung durch die Polizei Kontakt zu einem Opferanwalt aufnehmen. Der Opferanwalt kann Einfluss auf die Vernehmung des Opfers durch die Polizei nehmen, indem er beispielsweise bei Mädchen oder Frauen eine Vernehmung durch eine Beamtin beantragt. In richterlichen Vernehmungen ist er mit anwesend. In vielen Fällen ist eine Übernahme der Anwaltskosten durch den Weissen Ring oder durch Beiordnung durch die Staatskasse möglich.   



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