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Mit dem Taxi unterwegs

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image] Die Fahrt mit dem Taxi bietet sich zu vielen Gelegenheiten an, etwa wenn man zum Flughafen muss, ins Krankenhaus oder, wenn man das Auto stehen lässt, weil man Alkohol getrunken hat. Welche Rechte hat man als Fahrgast?

Weil das Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt, unterliegt die Beförderung strengen gesetzlichen Regeln. Die zentralen Vorschriften finden sich  im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Betriebsverordnung für Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Zudem gelten in vielen Städten und Gemeinden Taxiordnungen und feste Taxitarife.

Beförderungspflicht

Da Taxis öffentliche Verkehrsmittel sind, gilt bei ihnen eine Beförderungspflicht. Ein Taxifahrer darf also nicht einfach einen Fahrgast ablehnen, nur weil er ihm nicht gefällt. Auch kurze Strecken sind kein ausreichender Grund, um die Beförderung eines Fahrgastes zu verweigern. Im Gegenteil: Der Taxifahrer ist sogar dazu verpflichtet, die kürzeste mögliche Strecke zu wählen – es sei denn, die alternative Strecke ist preiswerter, zum Beispiel weil es auf dem kürzeren Weg eine Baustelle gibt, oder der Fahrgast ausdrücklich eine bestimmte Fahrtstrecke verlangt. Es gibt aber einige Fälle, in denen der Fahrer die Beförderung ablehnen darf, insbesondere wenn der Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes darstellt. Auch örtlich gibt es Schranken: Besonders weite Fahrten, die über den regionalen Bereich der Taxitarife hinausgehen, muss der Fahrer nicht annehmen.

Beförderungsbedingungen

Zwar ist es am Taxistand Usus, dass die Taxis der Reihe nach Fahrgäste aufnehmen. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass sich der Fahrgast auch an diese Gepflogenheit halten muss. Denn er darf frei wählen, welches Taxi er nimmt. In Taxis gilt zudem ein striktes Rauchverbot. Denn dabei handelt es sich um öffentliche Verkehrsmittel, für die das Bundesnichtraucherschutzgesetz gilt. Damit ist der Griff zum Glimmstängel im Taxi sowohl für den Fahrgast als auch für den Fahrer tabu. Sogar in der Pause darf der Taxifahrer nicht im Wagen qualmen. Das Gepäck muss in der Regel kostenlos mitgenommen werden – jedenfalls bis zu einem Gewicht von 50 Kilogramm.

Beförderungsentgelt

Wie viel für die Taxifahrt fällig wird, ist ebenfalls genau festgelegt. Es gelten die regionalen Taxitarife, wobei auch eine Pauschale für die Anfahrt und verschiedene Gebühren gemäß der Tageszeit vorgeschrieben sein können. Der Taxifahrer muss sich daran halten und darf nur die festen Gebühren verlangen. Wer mit Großraumtaxis unterwegs ist, muss jedoch mit einem Zuschlag rechnen. Und muss der Fahrer auf den Fahrgast warten, darf die Wartezeit ebenfalls extra berechnet werden. Ansonsten muss sich der Taxifahrer grundsätzlich an die Tarife halten. Natürlich bleibt es dem Fahrgast unbenommen, freiwillig ein Trinkgeld zu bezahlen, wenn er mit der Fahrt besonders zufrieden war.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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