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Mit der Kreditkarte im Urlaub bezahlen – entstehen Gebühren?

  • 2 Minuten Lesezeit
Katharina Kästel anwalt.de-Redaktion
  • Viele Kreditkartenanbieter erheben Gebühren, wenn während des Urlaubs im Ausland Bargeld abgehoben wird.
  • Außerhalb der EU kann beim Bezahlen oder Geldabheben außerdem die sogenannte Auslandseinsatzgebühr entstehen.
  • Empfehlenswert ist es, in regelmäßigen Abständen die Kreditkartenabrechnung zu überprüfen, um mögliche unberechtigte Umsätze der zuständigen Bank zu melden.
  • Beim Kartenverlust oder -diebstahl sollte die Kreditkarte schnellstmöglich gesperrt werden.

Vorsicht beim Geldabheben am Automaten

Für viele Urlauber ist die Kreditkarte unverzichtbar, denn sie wird – anders als die EC-Karte – weltweit beim Bezahlen, wie beispielsweise im Restaurant oder im Hotel, akzeptiert. In einigen europäischen Ländern wird sogar weitgehend auf das Zahlen mit Bargeld verzichtet, wie zum Beispiel in Dänemark, Norwegen und Schweden. Sogar Kleinbeträge werden in diesen Staaten mit der EC- oder Kreditkarte bezahlt.

Obwohl die Kreditkarte praktisch und hilfreich ist, fallen hierfür auch jährliche Gebühren an. Während des Urlaubs im Ausland werden meistens noch weitere Kosten fällig, da die meisten Kartenanbieter für das Abheben von Bargeld an Automaten Gebühren erheben. 

Außerhalb der EU muss zusätzlich zu den Abhebegebühren noch mit einem Aufschlag von rund 1,75 Prozent gerechnet werden. Dies ist die sogenannte Auslandseinsatzgebühr, die ebenso beim Bezahlen in Geschäften oder Restaurants erhoben werden kann.  

Reisende sollten darauf achten, an Geldautomaten in Staaten, deren Zahlungsmittel nicht der Euro ist, die Belastung in der jeweiligen Landeswährung zu wählen und nicht „in Euro“. Ansonsten muss mit einem Aufschlag von bis zu 10 Prozent vonseiten des Automatenbetreibers gerechnet werden. 

Überprüfung der Kreditkartenabrechnung ist zu empfehlen

Bereits während des Urlaubs oder danach sollten die Umsätze der Kreditkartenabrechnung überprüft werden. Am besten ist es, alle Belege der Zahlungen sorgfältig aufzubewahren, denn viele Abrechnungen der Kreditkarten sind intransparent und oftmals schwer nachzuvollziehen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass bei der Abrechnung von Umsätzen in fremder Währung entweder der Umrechnungskurs oder die Höhe der Gebühr fehlt. 

Folglich ist es zu empfehlen, bei einer unklaren bzw. unverständlichen Kreditkartenabrechnung bei der zuständigen Bank nachzufragen. Unberechtigte Umsätze sollten so schnell wie möglich gemeldet werden, damit das Zurückbuchen zügig vollzogen werden kann.

Was tun beim Kartenverlust im Urlaub?

Wird die Kreditkarte im Urlaub gestohlen oder geht sie verloren, ist das ärgerlich. In solch einem Fall sollte die Karte sofort gesperrt werden, indem entweder die jeweilige Bank oder der zentrale Sperr-Notruf – unter der Nummer (0049) 116 116 – kontaktiert werden sollte. Das Sperren der Karte ist stets kostenlos.

Anzuraten ist, eine Zweitkarte auf Reisen mitzunehmen, um – im Falle eines Diebstahls oder Verlustes – trotzdem bezahlen zu können. Manche Banken unterstützen betroffene Kunden, indem sie ihnen entweder eine Notfall-Karte zur Verfügung stellen oder Bargeld zusenden. 

Kreditkartennutzer sollten sich vor ihrem Urlaub über die verschiedenen Möglichkeiten im Falle eines Notfalls bei der zuständigen Bank informieren.

(KKA)

Foto(s): @Fotolia.com

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