Anzeige oder Vorladung wegen LSD - Diese Strafen drohen Ihnen!

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Anzeige oder Vorladung wegen LSD - Diese Strafen drohen Ihnen!

Der Besitz oder Konsum von LSD kann schwerwiegende Konsequenzen haben! Die sagenumwobene Szenedroge LSD (Lysergsäurediätthylamid) kommt gerade im Umfeld von Techno-Festivals gerne zum Einsatz - das weiß mittlerweile auch die Polizei. Der Konsum dieser Droge ist zwar offiziell nicht strafbar, doch ein Nachweis kann dennoch böse Folgen haben. Was Ihnen droht und welche strafrechtlichen Konsequenzen der Umgang mit LSD haben kann, erfahren Sie hier.

Dies sind die Themen des Artikels:

  • Nachweisbarkeit von LSD
  • Strafbarer Umgang mit LSD
  • LSD-Besitz von Mitbewohnern
  • Definition von geringen und nicht-geringen Mengen
  • Strafen für LSD-Besitz
  • Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit LSD
  • Untersuchungshaft wegen LSD
  • Vorladung wegen Verstoß gegen BtMG
  • Einstellung des Verfahrens oder Freispruch bei BtM-Delikten
  • Führerscheinentzug wegen LSD-Konsum
  • Vorteile eines Anwalts bei BtM-Verfahren
  • Hilfe bei LSD-Verfahren

Weitere Fragen können Sie uns gern direkt per WhatsApp stellen.

Gegen Sie wird wegen Verstoß gegen das BtMG ermittelt? 

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf BtM-Verfahren spezialisiert und arbeiten bundesweit.

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Wie lange ist LSD im Blut nachweisbar?

Nach dem meist 6 bis 12-stündigen Rausch ist das LSD im Blut rund weitere 12 Stunden nachweisbar. Im Urin oder Haar ist es allerdings bis zu 5 Tage bzw. sogar mehrere Monate nachzuweisen. Dies wird vor allem relevant, wenn medizinische Tests beispielsweise im Rahmen von Bewerbungen (bspw. Beamtenstellen) oder Zulassungen (bspw. MPU) anstehen.

In welchen Zusammenhängen ist LSD strafbar?

Der Umgang mit LSD ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in folgenden Fällen illegal:

  • Herstellung    

  • Handel  

  • Erwerb    

  • Besitz  

  • Verabreichung  

  • Ein- und Ausfuhr

Der Konsum hingegen ist nicht verboten. Das Auffinden von LSD an einer Person ist ebenfalls nicht zwangsläufig als Besitz strafbar. Der Begriff des Besitzes setzt nämlich einen Besitzwillen voraus, welcher beispielsweise besteht, wenn LSD in einer Wohnung gebunkert wird.

Kann man bestraft werden, wenn man den LSD-Besitz des Mitbewohners nicht anzeigt?

Weiß man vom LSD-Besitz seines Mitbewohners und zeigt diesen nicht an, macht man sich nicht strafbar. Man selbst besitzt schließlich nicht das LSD und übt keine Herrschaft über den Stoff aus bzw. zeigt keinen Besitzwillen. Eine ausbleibende Anzeige als Mitwisser kann höchstens als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Was sind geringe bzw. nicht-geringe Mengen LSD?

Zur Festsetzung des Strafmaßes ist es von Relevanz in welchen Mengen ein Betäubungsmittel aufgefunden wurde. Man unterteilt dabei in „geringe“, „normale“ und „nicht-geringe“ Mengen LSD:

  • geringe Menge: <6 mg    

  • normale Menge: nicht durchs BtMG definiert

  • nicht-geringe Menge: >6 mg

Die Angaben gelten für die tatsächliche Wirkstoffmenge, welche im Rahmen eines Wirkstoffgutachtens nach einem Drogenfund ermittelt wird. Die daraus resultierende Anzahl an Konsumeinheiten kann je nach Qualität der Droge schwanken. 6 mg entsprechen rund 300 „Trips“ bzw. 120 Konsumeinheiten. Dies ist eine sehr unübliche Menge für einen normalen Konsumenten, daher wird bei einer solchen nicht-geringen Mengen sehr schnell der Vorwurf des Handels erhoben.

Welche Strafen drohen bei LSD-Besitz?

Nach dem BtMG können im Zusammenhang mit LSD folgende Strafen folgen:

  • einfacher Tatbestand/geringe Menge: bis 5 Jahre Haft oder Geldstrafe

  • minderschwerer Tatbestand/nicht-geringe Menge: 3 Monate bis 5 Jahre Haft

  • schwerer Tatbestand/nicht-geringe Menge: 1 bis 15 Jahre Haft

  • Schmuggel: nicht unter 2 Jahre Haft

  • bandenmäßige/bewaffnete Tatbegehung: nicht unter 5 Jahre Haft

Ist man ein einfacher Konsument und besitzt entsprechend wenige Konsumeinheiten des LSD, ist nur ein einfacher Tatbestand erfüllt.

Ist eine Hausdurchsuchung nach einem LSD-Fund möglich?

Wird LSD an einer Person gefunden, ist unabhängig von der begangenen Straftat eine Hausdurchsuchung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sehr wahrscheinlich. Sollten also die Behörden vor der Tür stehen sind folgende Punkte zu befolgen:

  • Durchsuchungsbeschluss vorzeigen lassen

  • der Hausdurchsuchung widersprechen, jedoch nicht widersetzen, sondern zulassen    

  • Schweigerecht wahrnehmen

  • Anwalt kontaktieren

  • beschlagnahmte Gegenstände dokumentieren

  • konfiszierte Unterlagen und Datenträger kopieren (lassen)

Werden diese Schritte beachtet, kann die Angriffsfläche gegenüber den Behörden gering gehalten und eine aussichtsreiche Ausgangsposition eingenommen werden.

Droht mir eine Untersuchungshaft nach einem Drogenfund?

Im Regelfall wird es nicht zu einer Untersuchungshaft kommen, wenn es sich lediglich um übliche LSD-Mengen handelt, da es eine verhältnismäßig harmlose Droge ist. Werden jedoch nicht-geringe Mengen festgestellt, welche auf Handel schließen lassen, oder man wird bei der Einfuhr bzw. dem Schmuggel von LSD ertappt, ist eine Untersuchungshaft wahrscheinlich. Hier ist umgehend der Kontakt zu einem Anwalt zu suchen, der versuchen wird schnellstmöglich die U-Haft aufzuheben.

Wie soll man sich bei einer Vorladung bezüglich eines BtMG-Verstoßes verhalten?

Eine Vorladung verpflichtet nicht zur Wahrnehmung ebendieser. Der Beschuldigte ist zu keiner Auskunft gegenüber der Polizei verpflichtet und kann sein Schweigerecht im vollem Umfang in Anspruch nehmen, auch wenn die Behörden sehr gerne einen anderen Eindruck erwecken möchten. Schalten Sie beim Eingang einer Vorladung einen Anwalt ein, dieser wird den Termin absagen und die Kommunikation mit den Behörden übernehmen.

Kann ein Verfahren trotz eines BtMG-Verstoßes mit LSD eingestellt werden oder mit Freispruch enden?

Es gibt zwei aussichtsreiche Wege um ein BtMG-Verfahren trotz eines berechtigten Vorwurfs vorzeitig zu beenden.

Zum einen kann ein einfaches Strafverfahren ohne Urteil eingestellt werden bei:

  • einer geringen Schuld    

  • einem nicht vorhandenen öffentlichen Interesse

  • Verfahrensfehlern

  • Eigengebrauch

  • Konsum in Drogenkonsumräumen

Zum anderen kann sich auf ein außergerichtliches Urteil (Strafbefehl) geeinigt werden:

  • Zahlung von Geldstrafe für Einstellung

  • im Optimalfall kein Eintrag ins Führungszeugnis (hängt von der Höhe der Geldstrafe ab)

Es ist also durch eine geschickte Verteidigung trotz einer Schuld dennoch möglich „glimpflich“ aus einem solchen Verfahren herauszukommen.

Kann bei einem nachgewiesenen LSD-Konsum der Führerschein entzogen werden?

Wird LSD nachgewiesen kann nach §14 der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) unabhängig von der Konsumhäufigkeit die geistige Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs abgesprochen und die Fahrerlaubnis eingezogen werden. Eine Teilnahme am Straßenverkehr unter LSD-Einfluss kann sich auf die Dauer des Führerscheinentzugs stark negativ auswirken. Tatsächlich ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter LSD nach §24a StVG an sich nicht strafbar. Dies gilt jedoch nur solange das Fahrzeug sicher und unauffällig geführt wird, ansonsten macht man sich nach §315a StGB durch das Gefährden des Straßenverkehrs oder nach §316 StGB aufgrund von Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar.

Welche Vorteile bietet ein Anwalt in einem LSD-Verfahren?

Ein Anwalt kostet zwar Geld, doch sollte man nicht auf seinen Beistand verzichten. Er bietet folgende Vorteile:

  • durch Akteneinsicht werden der Ermittlungsstands und die Beweislage aufgeklärt
  • entsprechend der Beweislage kann eine unverfängliche Aussage vorbereitet werden
  • durch eine geeignet Verteidigungsstrategie kann auf Augenhöhe mit der Justiz agiert werden
  • aufgrund des Erfahrungsschatzes können die Möglichkeiten des Rechts voll ausgeschöpft werden
  • er überblickt die Fristen und nimmt sie entsprechend wahr
  • er erkennt Verfahrensfehler – eine Einstellung des Verfahrens ist dadurch möglich!

Ziehen Sie also einen im BtM-Recht erfahrenen Anwalt zur Rate, Sie werden es in keinem Falle bereuen. 

Lesen Sie auch den Artikel in unserem Rechtsblog zum Thema: Anzeige wegen LSD!

Welcher Anwalt kann mir in einem BtMG-Verfahren helfen?

Die Anwälte von Dr. Brauer Rechtsanwälte können auf eine erfolgreiche Biografie im BtM- und Darknet-Strafrecht zurückblicken. Durch das außergewöhnliche Know-How bieten sie sich für Angelegenheit rund um das Thema LSD an. Wir nehmen uns bundesweit Ihren Angelegenheiten an. Nehmen Sie dafür einfach über das anliegende Kontaktformular oder unter der angegebenen Telefonnummer, auch über WhatsApp, mit uns Kontakt auf.

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