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Mitarbeiterbeteiligung: Was soll sich ändern?

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Die Koalition hat sich am 21. April bei der Mitarbeiterbeteiligung geeinigt. Anfang 2009 sollen die Neuregelungen in Kraft treten. Die Redaktion von anwalt.de informiert, wie die Beteiligung der Beschäftigten am eigenen Unternehmen gefördert werden soll. 

 
Teilhabe bislang Ausnahme

Hintergrund der Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen ist, dass die Firmengewinne seit Jahren steigen, die Mitarbeiter aber nicht angemessen über eine Lohnerhöhung daran teilhaben. Die Beteiligung der Beschäftigten am eigenen Unternehmen ist bisher die Ausnahme. Dies soll sich zukünftig ändern. Nach dem Willen der Koalition soll die Mitarbeiterbeteiligung gerade mittelständischen Betrieben und ihren Mitarbeitern zugute kommen: Einerseits sollen die Unternehmen ihre Eigenkapitalbasis stärken, andererseits die Beschäftigten an Gewinnen ihrer Firma beteiligt werden.
 

Freiwillige Beteiligung 

Die Anlage in Form einer Beteiligung an ihrem Unternehmen, können die Mitarbeiter freiwillig wählen. Der Erwerb von Firmenanteilen des eigenen Unternehmens wird mit einem Steuerfreibetrag in Höhe von 360.- Euro jährlich gefördert. Derzeit beträgt der Freibetrag lediglich 135,- Euro. Außerdem wird der Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen in Form von Firmenbeteiligungen für Ledige von derzeit 17.900 Euro auf 20.000 Euro erhöht, für Ehepaare von derzeit 35.800 Euro auf 40.000 Euro. Wichtiger Hinweis: Die Beteiligung darf weder Folge einer Entgeltumwandlung noch Lohnbestandteil sein.

 
Branchenübergreifende Fonds 

Auch Anlagen in spezielle branchenübergreifende Fonds werden staatlich gefördert. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass lediglich 75 Prozent an das eigene Unternehmen zurückgeführt werden. Der Vorteil bei diesen Fonds ist, dass der Beschäftigte bei einer Firmenpleite nicht das volle Risiko übernehmen muss. Ohne diesen Fonds kann es nämlich sein, dass er neben seinem Arbeitsplatz auch noch seine eingezahlte Beteiligung verliert.

(WEL)


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