Mittelherkunftsnachweis Überweisung: Worauf achten 2025?
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Inhaltsverzeichnis

Für Ihre Überweisung müssen Sie womöglich den Mittelherkunftsnachweis erbringen. Dann fragt beispielsweise Ihre Bank, woher das Geld stammt.
Wer dieser Nachweispflicht nicht nachkommt, muss negative Konsequenzen fürchten. Ihr Konto könnte gesperrt werden und eine Geldwäscheverdachtsmeldung erfolgt.
Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung über das Kontaktformular unten. Auf meiner Website
habe ich die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Vermögensherkunft dargestellt. Betroffene sollten sich bei größeren Überweisungen entsprechend vorbereiten.
Update vom 15.04.2025: Immer mehr Fälle!
In letzter Zeit erreichen mich in meiner Anwaltskanzlei zunehmend Anfragen von Mandanten, die mit der Thematik der Mittelherkunft konfrontiert sind.
Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr: Offenbar zeigt der zunehmende regulatorische Druck auf Banken, Kryptobörsen und andere Finanzdienstleister erste deutliche Auswirkungen.
Wer den neuen Anforderungen nicht rechtzeitig nachkommt oder sie auf die leichte Schulter nimmt, riskiert ernsthafte Konsequenzen.
Daher ist es dringend angeraten, sich frühzeitig und strukturiert mit dem Thema Mittelherkunft auseinanderzusetzen – denn wer zu lange zögert, läuft Gefahr, empfindliche Einschränkungen in seiner finanziellen Handlungsfreiheit hinnehmen zu müssen.
Mittelherkunftsnachweis Überweisung: Wer fragt mich, und warum?
- Ihre Überweisung muss hinsichtlich der Geldherkunft für die Bank, die Kryptobörse, einen Broker oder das Finanzamt nachvollziehbar sein.
- Denn unser Geldwäschegesetz sieht vor, dass Auffälligkeiten und hohe Beträge überprüft werden müssen.
- Der Mittelherkunftsnachweis für Ihre Überweisung ist nicht eine einfache „Rückmeldung per Mail“, die Sie übermitteln – sondern „handfeste Dokumente“.
- Sie müssen Belege und Unterlagen zu der Herkunft der Gelder einreichen.
- Andernfalls wird die Überweisung wohl zu einer Geldwäschverdachtsmeldung gegen Sie führen. Im Hintergrund ermittelt dann die Staatsanwaltschaft.
Gilt die Nachweispflicht für jede Überweisung?
Nein. In der Regel werden nur größere Beträge oder auffällige Transaktionen von einer Bank, Kryptobörse, einem Broker oder dem Finanzamt hinterfragt. Schauen wir uns einige Beispiele an.
Beispiel 1: Sie überweisen über 50.000,00 Euro an eine Privatperson. Auf dem Girokonto der Privatperson gehen also 50.000,00 Euro ein, ohne dass die dortige Bank wüsste, was es mit dieser Summe auf sich hat.
Beispiel 2: Sie erhalten ständig Zahlungen in Höhe von „nur“ 700,00 Euro – aber so regelmäßig, dass Ihre Bank abklären muss, wie es mit dem Herkunftsnachweis zu diesen Transaktionen bestellt ist.
Beispiel 3: Sie überweisen als Neukundschaft 10.000,00 Euro an eine Kryptobörse, um dort Bitcoin zu kaufen. Die Kryptobörse möchte einen Mittelherkunftsnachweis zu diesem Geld sehen.
Was schreibt das Geldwäschegesetz konkret zum Mittelherkunftsnachweis vor?
Unser Geldwäschegesetz hat insbesondere das Bargeld im Blick. Wer als Neukundschaft 2.500,00 Euro bei einer Bank mit Bargeld einzahlt, oder 10.000,00 Euro als Bestandskunde, muss die Nachweispflicht erfüllen.
Bei Überweisungen wiederum sieht es anders aus. Diesbezüglich gibt es keine solche festen Grenzen oder Limits aus dem Gesetz. Daher obliegt es der jeweiligen Bank, der Kryptobörse oder dem Broker, „ab wann“ Sie „durchleuchtet“ werden (siehe: Mittelherkunftsnachweis ab wann?).
In der Regel können Sie bei Überweisungen ab fünfstelligen Beträgen davon ausgehen, zumindest eine Rückfrage zu erhalten. Doch selbst kleinere Summen können einzelfallabhängig begutachtet werden.
Auslandsüberweisungen und Herkunftsnachweis: Besonders „kritisch“?
Ja. Wenn Sie aus dem Ausland hohe Geldbeträge auf Ihr deutsches Bankkonto per Überweisung erhalten, wird die Bank sich bei Ihnen melden.
Aus meinen Erfahrungen heraus weiß ich, dass insbesondere regelmäßige, kleinere Überweisungen aus dem Ausland zum Mittelherkunftsnachweis führen. Große Summen werden ohnehin im „System der Bank“ gesondert erfasst.
Trotzdem gilt: Überweisungen aus dem Ausland sind keinesfalls per se illegal, sondern bedürfen mitunter einer detaillierteren Angabe von Ihnen, woher das Geld stammt und warum Sie es erhalten.
Welche Unterlagen können Sie einreichen, um die „Sauberkeit der Überweisung“ nachzuweisen?
Es hängt vom Einzelfall ab, welche Dokumente Sie brauchen werden. Haben Sie beispielsweise eine Schenkung per Überweisung erhalten, könnte die Bank Sie nach dem zugrundeliegenden Schenkungsvertrag fragen (siehe: Schenkung Herkunftsnachweis).
Kryptobörsen, auf die Sie einzahlen, dürften sich dafür interessieren, woher Sie die verwendeten Finanzmittel haben – beispielsweise sind Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder Kapitaleinkünfte brauchbare Mittelherkunftsnachweise (siehe: Kryptowährungen Herkunftsnachweis).
Ihr Finanzamt wiederum „scannt“ Ihre auffälligen Überweisungen hinsichtlich der Steuerpflicht. Wurden die Beträge, die Sie erhielten oder weiterleiteten, entsprechend versteuert? Wenn ja, können Sie das in Ihren Geschäftsabschlüssen oder Ihrer Einkommenssteuerklärung nachweisen?
Beispiele für Ihre Nachweispflicht:
- Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten Monate oder Arbeitsvertrag mit Gehaltsangabe
- Steuerbescheid oder Einkommensteuererklärung als Einkommensnachweis
- Jahresbilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung für Selbstständige oder Unternehmer
- Konto- oder Depotauszüge, die größere Zahlungseingänge oder Wertpapierverkäufe belegen
- Kauf- und Verkaufsbelege von Edelmetallen wie Gold und Silber (siehe: Edelmetalle Herkunftsnachweis).
- Nachweis über Kapitalanlagen (z. B. Lebensversicherungen, Sparbriefe, Anleihen)
Weitere brauchbare Mittelherkunftsnachweise:
- Darlehens- oder Kreditvertrag mit Auszahlungsnachweis
- Immobilienverkaufsvertrag mit Zahlungsnachweis
- Erbschafts- oder Schenkungsnachweis (z. B. Erbschein, Schenkungsvertrag, Kontoauszug)
- Rentenbescheid oder Nachweis über Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Wohngeld)
- Kauf- und Verkaufsbelege von Kryptowährungen wie Bitcoin
- Bescheinigung über Glücksspiel- oder Lotteriegewinne mit Kontoauszug
- Kauf-/Verkaufsvertrag mit Beleg für Wertgegenstände (z. B. Fahrzeuge, Kunstwerke, Uhren, Schmuck)
Wie die Überweisung in der Praxis überprüft wird: So läuft es konkret!
Sie erhalten eine Nachricht von Ihrer Bank, Ihrer Kryptobörse, Ihrem Broker oder dem Finanzamt zu einer bestimmten Überweisung. Diesbezüglich sollen Sie die Mittelherkunft darstellen.
In der Regel wird Ihnen detailliert mitgeteilt, welche Dokumente erforderlich sind. Manchmal brauchen Sie nur „den einen Beleg“, in anderen Fällen einen „umfangreichen Mittelherkunftsnachweis“ in Form einer langen PDF nebst Anlagen (siehe: Mittelherkunftsnachweis Bank).
Danach werden Ihre eingereichten Unterlagen zur Nachweispflicht geprüft. Sind Ihre Angaben unauffällig und stimmig, erhalten Sie „grünes Licht“. Falls Auffälligkeiten festzustellen sind, droht Ärger in Form einer Geldwäscheverdachtsmeldung.
Wer hilft mir, wenn etwas beim Mittelherkunftsnachweis schief geht?
Sie sollten bei Problemen mit dem finanziellen Herkunftsnachweis einen erfahrenen Anwalt kontaktieren. Ihr Rechtsanwalt wird die Situation für Sie sichten, die erforderlichen Unterlagen rechtssicher zusammenstellen und die Kommunikation mit der anfragenden Stelle übernehmen.
So wären Sie „auf der sicheren Seite“ und das Risiko einer Geldwäscheverdachtsmeldung wird minimiert. Darüber hinaus kann Ihr Anwalt beispielsweise mit der Bank komplizierte Fallkonstellationen juristisch korrekt „durchdiskutieren“ – sodass alles glatt läuft.
Immerhin wollen Sie Ihr Vermögen zukünftig frei nutzen können. Am Mittelherkunftsnachweis kommen Sie dabei aber nicht vorbei.
Folgende Fehler vermeiden, damit Ihre Überweisung „durchgeht“:
- Aggressive Mails an Ihren Bankberater, weil die Bearbeitung Ihrer Nachweispflicht zu lange dauert, oder Ihre Unterlagen nicht akzeptiert wurden, werden wenig helfen.
- Ihre Kryptobörse braucht nicht immer „ellenlange Transaktionsverläufe“ aus all Ihren Wallets. Achten Sie auf das, was angefragt wird – schicken Sie nicht mehr, als gefordert, aber auch nicht zu wenig.
- Falls Ihre Überweisung gesperrt wurde, oder Sie nicht mehr über Ihr Geld und Guthaben verfügen können, sollten Sie sich die quälende Onlinerecherche sparen und sich sofort bei einem Anwalt melden.
- Dem Finanzamt sollten Sie 100% wahrheitsgemäße Auskünfte erteilen – Unstimmigkeiten können zu einer gesonderten Überprüfung führen.
- In diversen Internetforen, auf YouTube oder auf Social Media sollten Sie sich zur Nachweispflicht lieber nicht informieren – was ich dort teilweise gelesen und gehört habe, grenzt an Anstiftung zur Geldwäsche.
Kostenfreie Ersteinschätzung nutzen – dann entscheiden:
Schreiben Sie mir über das Kontaktformular unten, weshalb Sie sich Sorgen machen oder in welche Schwierigkeiten Sie geraten sind. Ich schaue mir die Sache mit Ihrer Überweisung unverbindlich für Sie an.
Danach erhalten Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung aus rechtsanwaltlicher Perspektive. Auf dieser Grundlage planen Sie Ihre weiteren Schritte.
Besuchen Sie meine Website
auf der ich zur Nachweispflicht bezüglich Banken, Kryptowährungen, Gold und andere Vermögenswerte berichtet habe.
In der Zukunft werden die geldwäscherechtlichen Vorschriften immer strenger umgesetzt werden. Sie müssen das Thema jetzt in den Griff kriegen.

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