MLP – Heidelberger Lebensversicherung wirksam widerrufen

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Anleger der MLP Lebensversicherung aus den 90er und 2000er Jahren können ihre Lebensversicherungsbeiträge zurückverlangen. Hintergrund ist, dass viele Anleger in den 90er und 2000er Jahren dazu gebracht wurden, eine fondsgebundene Lebensversicherung der MLP abzuschließen. Dabei verpflichteten sich die Anleger monatliche Beiträge in die Lebensversicherung zu zahlen, wobei ihnen vorgemacht wurde, in eine besonders sichere und gut verzinste Anlage einzuzahlen. Neben dem Versicherungsschutz soll bei Ablauf der Lebensversicherung ein erheblich höherer Sparbetrag zur Auszahlung kommen, denn die Verzinsung liege über der Verzinsung einer herkömmlichen Lebensversicherung.

Dies stellte sich wegen der erheblichen Kosten, die die MLP bei Bearbeitung der Aktienfonds erhob, als unzutreffend heraus. Die langjährige Kapitalanlage verursachte Verluste, die Anleger zahlten mehr ein als sie am Ende herausbekommen könnten.

Vor Jahren schon trennte sich die MLP von dem verlustreichen Lebensversicherungspool und übertrug diesen auf die Heidelberger Lebensversicherungs-AG.

Allerdings stehen die Chancen für die Anleger aus dieser Kapitalanlage herauszukommen und die eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten gut. Mit einem Urteil des OLG Oldenburg vom 03.07.2019 wurde einem Kläger Recht gegeben, der Widerspruch gegen die MLP Lebensversicherung erhob und diese dadurch rückwirkend auflösen konnte. Das Widerspruchsrecht konnte der Kläger noch nach mehr als 20 Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrages geltend machen. Dies deshalb, weil die Widerspruchsbelehrung gemäß § 5a VVG a. F. nicht wirksam war. Die Widerspruchsfrist begann daher von vorneherein nicht zu laufen.

Das OLG Oldenburg bestätigte das Recht auf Widerspruch und verurteilte die Heidelberger Lebensversicherungs-AG zur Rückzahlung der Beiträge abzgl. eines Risikoanteils für den Versicherungsteils des Vertrages. Die Gegenargumente der Heidelberger Lebensversicherung AG wurden nicht anerkannt, insbesondere verwarf das OLG Oldenburg die Berufung der Heidelberger Lebensversicherungs-AG auf Verwirkung. Das Urteil gibt allen Anlegern Hoffnung, zumindest die eingezahlten Beträge zurückzuerhalten. Sollten Sie Rückfragen zu dem Widerspruchsrecht haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung.


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