Mobbing am Arbeitsplatz - Was ist zu tun?

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Mobbing am Arbeitsplatz

In Konfliktsituationen am Arbeitsplatz ist oft schnell von Mobbing die Rede. Doch wie genau ist Mobbing definiert? Und wann ist es möglich, arbeitsrechtlich dagegen vorzugehen? Der Unterschied zwischen einem schlechten Arbeitsumfeld und arbeitsrechtlich einklagbarem Mobbing ist kompliziert. Die Grenzen verlaufen oft fließend.


Was ist Mobbing?

Eine Definition des Mobbings gibt es im Arbeitsrecht nicht. Es ist jedoch einem rechtswidrigen Gesamtverhalten unterzuordnen. Ist das Ziel die Verurteilung des Arbeitgebers, sind folgende Voraussetzungen notwendig, um von Mobbing auszugehen:

  • Es handelt sich um ein rechtswidriges Gesamtverhalten über einen Zeitraum von mindestens 2-3 Wochen. Hierbei reicht ein schlechtes Betriebsklima oder harsche Kritik nicht aus. Schließlich ist die Hürde für Mobbing hoch angesetzt.
  • Der Arbeitnehmer hat zu beweisen, dass es sich eindeutig um Schikane handelt. Dabei muss ein kausaler Zusammenhang zwischen seinen Beschwerden und der Handlung des anderen bestehen. Eine Beweissammlung gestaltet sich hier oft schwierig, da es sich oftmals nicht um greifbare Beweise wie Mails handelt. Von eigenen Bild- oder Tonaufnahmen ist dringend abzuraten. Sie sind am Arbeitsplatz meist nicht zulässig.


Welche Möglichkeiten gibt es, dagegen vorzugehen?

Wichtig ist, den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einzuholen. Wer seine Rechte genau kennt, fühlt sich sicher und tritt selbstbewusst auf. Außerdem bietet dies die ideale Möglichkeit, die Verantwortung und Last zum Teil abzugeben. Ein Anwalt kämpft für das Recht des Betroffenen und bietet die ideale fachliche Unterstützung. Im Falle einer Klage sind Beweise wichtig. Auch hierbei bietet ein Anwalt für Arbeitsrecht Beratung.

Nimmt das Mobbing solch extreme Ausmaße an, dass ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, ist es möglich, eine Strafanzeige oder Zivilrechtsklage auf Unterlassen zu stellen.


Verhandlungen

Möglicherweise ist auch eine außergerichtliche Verhandlung mit dem Arbeitgeber in Betracht zu ziehen. Hierbei ist es empfehlenswert, sich von einem Rechtsbeistand begleiten zu lassen. Mögliche Ziele dieser Verhandlung sind:

  • Versetzung
  • Klärung versteckter Konflikte
  • Aufklärung des Arbeitgebers bezüglich des Vorgehens durch Vorgesetzte

Dauert das Mobbing jedoch an und der Arbeitgeber unterlässt weiterhin notwendige Maßnahmen, um dies zu unterbinden? Dann ist es möglich, ihn dafür zur Verantwortung zu ziehen. Ein Rechtsbeistand bringt den Fall vor Gericht.


Schadensersatz wegen Mobbing?

Die Gerichte haben hohe Anforderungen, wenn es sich um eine Schadensersatzklage bedingt durch Mobbing handelt. Will der betroffene Arbeitnehmer bei der Klage erfolgreich sein, hat er umfassend zu beweisen, dass das Mobbing schuld an seinem Leiden ist. Schließlich muss dem Gericht ein Beweis vorliegen, dass es sich um rechts- oder vertragswidrige Handlungen handelt, die eindeutig unter Mobbing fallen.

Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Mobbing und Schaden ist oft schwer zu beweisen. Denn schließlich muss dem Arbeitgeber nachgewiesen werden, dass er die Schuld trägt, weil er seine Fürsorgepflichten gemäß § 241 BGB vernachlässigt hat.

Der Arbeitgeber hat gesetzlich nach § 241 BGB dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen des Arbeitnehmers, wie etwa sein Recht auf Persönlichkeitsschutz oder seine Gesundheit, gewahrt werden - soweit es ihm zuzumuten ist.

In einigen Mobbingfällen ist zusätzlich ein Schutz des Arbeitnehmers gemäß Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährleistet. Das ist besonders bei Diskriminierungen folgender Merkmale der Fall:

  • Ethnie
  • Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Geschlechts

Allerdings ist es schwierig und zeitaufwendig, Schadensersatz oder Schmerzensgeld aufgrund des Mobbings zu fordern. Am besten ist es, schon einzuschreiten, bevor Beschwerden körperlicher oder seelischer Art auftreten.

Außerdem ist es ratsam, sicherheitshalber alle Handlungen der Mobbenden in einem Mobbing-Tagebuch zu dokumentieren. So ist nachvollziehbar, wann was geschehen ist.

Foto(s): stock.adobe.com/22747324

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