Mobiler Blitzer: BAB 12, km 54,450 in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder) – Hilfe vom Fachanwalt!

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Die BAB 12 ist die praktische Verlängerung der polnischen A2 und beginnt an der Grenzbrücke mit km 58,2. Knapp vor der ersten deutschen Anschlussstelle (Frankfurt/Oder) wird der Blitzer aufgebaut. Eingestellt ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Ob die Beschilderung verkehrspsychologischen Anforderungen genügt. ist eine ständige Auseinandersetzung mit dem Amtsgericht Frankfurt/Oder. Die Rechtsfigur des Augenblicksversagens wurde aber schon bejaht. Wenn Sie hier von dem Messgerät  erfasst wurden und einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten haben, kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist fehlerhaft, hier sind es die Schwachstellen des verwendeten Messgerätes vom Typ Poliscan Speed, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses Lasermessgerät ist seit Jahren umstritten und für seine Unzulänglichkeiten bekannt. Die Funktionsweise ist simpel. Eine Messwertbildung kommt  wie folgt zu Stande. Der Erfassungsbereich liegt zwischen 10 und 75 Metern vor dem Gerät. es werden Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgesendet, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 145 cm auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlaufwertung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass dieses Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet, womit sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus der sich letztlich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt, die auf einer Strecke zwischen 50 bis 20 Metern vor der Kamera erreicht wird. 

Diese Funktionsweise hat aber eindeutige Schwächen. Durch die von dem Gerät benutzte Technik ist es auch möglich, dass die Reflektion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen herrührt. Rückstreusignale werden aber vom Messgerät teilweise behandelt, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert.  Hierdurch kann das Fahrzeug in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegen, als vom Messgerät ermittelt, dadurch kann die vom Gerät berechnete und später von der Bußgeldstelle behauptete Geschwindigkeit höher ausfallen, als die tatsächlich von Ihnen gefahrene. Reihentests haben ergeben, dass bei ca. 50 % der Messungen die tatsächlich gefahrene nicht mit der vom Messgerät angezeigten Geschwindigkeit übereinstimmt. 

Der Hersteller bietet für sein Gerät ausdrücklich Schulungen an und fordert in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3) ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen muss. Er verweist auf die Notwendigkeit der Sachkunde bei der Bedienung des Blitzers. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2) Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Schulungsnachweis in der Akte und die Messung kann dann nicht als exakt genug gewertet werden. Diese Sachkunde ist auch beim Aufbau und der Auswertung des Messfotos dringend notwendig und wird nicht ohne Grund gefordert. Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit erfolgt die Justage des Gerätes. Sehr wichtig ist die exakte Einstellung des Schwenkwinkels,  welcher anhand des Abstands des mobilen Blitzers. zum Fahrbahnrand ermittelt wird.  Hierfür ist die besondere Sorgfalt und  Kenntnis des Gerätes notwendig, was nicht bei allen Messbeamten der Fall ist, weswegen hier sehr oft Fehler geschehen. Das Messfoto ist das einzige Beweismittel für die behauptete Geschwindigkeitsübertretung. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche nachträglich auf das Beweisfoto gelegt wird. Geschehen hier Ungenauigkeiten, was wegen der mangelnden Sachkenntnis der Beamten nicht selten der Fall ist, kann die Messung nicht verwertet werden. Oft ist auch die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen. Dies hat zur Folge, dass der Betroffene entweder freizusprechen ist oder eine sehr hohe Toleranzgrenze zu geben ist. Schon diese kurze und nicht abschliessende Auflistung zeigt, welche Vielzahl von Fehlern bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden kann.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Amtsgericht Frankfurt/Oder nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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