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Mörder von Franziska zu lebenslanger Haft verurteilt

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Das Landgericht Ingolstadt hat den wegen Mordes an der 12-jährigen Franziska Angeklagten nun zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Im Februar 2014 hatte der Täter das Mädchen aus Möckenlohe brutal missbraucht und grausam ermordet. Zur Urteilsverkündung heute waren erstmals auch die Eltern des Opfers im Gericht anwesend, die als Nebenkläger am Prozess beteiligt sind. 

Grausamer Sexualmord

Der grausame Sexualmord an dem Kind hatte damals für bundesweites Aufsehen gesorgt, denn der Täter beging die Tat mit brutaler Gewalt. Franziska war auf dem Nachhauseweg entführt und an einem Weiher missbraucht worden. Bis zu einer Stunde muss der Täter sie aufs Schwerste misshandelt haben. Das belegt ein medizinisches Gutachten, das schwerste Verletzungen am Kopf, Brustkorb und Intimbereich des Mädchens attestierte. Im Prozess sagte der Rechtsmediziner aus, eine derartige brutale Gewalt vornehmlich gegen den Kopf des Kindes sei ihm von keinem anderen Fall bekannt.

Täter aus dem Nachbardorf

Schon einen Tag nach der Tat wurde der mutmaßliche Täter gefasst. Der 27 Jahre alte Mann kam aus Franziskas Nachbardorf. Nach seinem Hauptschulabschluss arbeitete er als Bäcker. Der Angeklagte ist vorbestraft und verbüßte eine einjährige Jugendstrafe in Neuburg. Zum Tatzeitpunkt war der Täter obdach- und arbeitslos. Im Prozess hatte er die Tat in einer Erklärung gestanden.

Volle Schuldfähigkeit

Der Sachverständige, der den Täter kurz nach dessen Festnahme untersucht hatte, kam zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte voll schuldfähig ist. Laut seiner Aussage lagen keine Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit oder eingeschränkte Schuldfähigkeit des Täters vor. Eine psychotische Diagnose schloss er im Prozess aus.

Besondere Schwere der Schuld

Lebenslange Haft, so lautete nun das Urteil des Landgerichts Ingolstadt und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dem war übrigens auch die Verteidigung gefolgt, nachdem die Beweislage erdrückend war. Darüber hinaus hatte die Staatsanwaltschaft neben der Verurteilung zur Tat vom Gericht die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Mit Erfolg. Das Ingolstädter Gericht bestätigte auch diese mit dem heutigen Urteil. Damit ist Franziskas Mörder eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren verwehrt. Er bleibt also länger hinter Gitter – bis zu 25 Jahre.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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