Mord auf der Autobahn? Illegale Autorennen werden hart bestraft. Ein Überblick

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Meldungen von tödlichen Verkehrsunfällen aufgrund illegaler Autorennen häufen sich in den vergangenen Monaten. Zuletzt ereignete sich ein tödlicher Unfall auf der A66 bei Hofheim, wobei eine unbeteiligte Person aufgrund eines illegalen Straßenrennens auf der Autobahn starb. 

Tod nach Autorennen: Mord?

In bestimmten Fällen kann auch ein tödlicher Autounfall bei einem Autorennen zu einer Anklage wegen Mordes führen. Mord bedeutet nach § 211 StGB lebenslange Freiheitsstrafe. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen aus dem Jahr 2020 bestätigt, dass Raser als Mörder bestraft werden können. Voraussetzung für eine Bestrafung wegen Mordes ist, dass den Tätern Tötungsvorsatz nachgewiesen werden kann. Da bei einem illegalen Autorennen die Beteiligten regelmäßig davon ausgehen, dass weder sie selbst noch andere zu Schaden kommen werden, stellt die Verurteilung wegen Mordes einen Ausnahmefall dar. 

Berliner Ku'damm Raser Fall

Ein solcher Ausnahmefall des Mordes wurde im sog. Berliner Ku'damm Raser Fall angenommen. Hintergrund war ein illegales Autorennen zwischen zwei Männern auf dem Berliner Kurfürstendamm, das in einer Kollision mit einem unbeteiligten Auto endete, bei der der am Rennen unbeteiligte Fahrer starb. Das Landgericht Berlin hatte zunächst beide Männer wegen Mordes verurteilt. 

Nach zweifacher Prüfung der Urteile des Landgerichts durch den Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt das Landgericht Berlin nun zum vierten Mal den Fall gegen einen der beiden Fahrer. Gegen den anderen Fahrer, der den Unfall verursacht hatte, wurde das Mordurteil des Landgerichts durch den BGH bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der junge Mann wurde zu lebenslanger Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. 

Der neue §315d StGB: Illegale Autorennen sind strafbar

Seit 2017 sind die Teilnahme, Ausrichtung und Durchführung illegaler Straßenrennen strafbar (§ 315d StGB). Vor 2017 handelte es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit. 

Teilnahme, Ausrichten & Durchführen: Was ist unter Strafe gestellt?

Strafbar sind sowohl die Teilnehmer, als auch die Organisatoren illegaler Straßenrennen.

  • Teilnahme an einem Autorennen
  • Ausrichten eines Autorennens
  • Durchführung eines Straßenrennens

Die Strafe lautet hierbei Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder Geldstrafe.

Lassen Sie sich beim Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens dringend von einem Anwalt & Verteidiger beraten. Meine Kanzlei im Herzen von München ist auf Verkehrsstraftaten spezialisiert. Ich berate und verteidige Sie beim Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Auch das "Rasen" allein ist strafbar

  • Rasen (auch allein) = Fahren, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen

Strafbar macht sich, wer sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Nebenstrafen: Führerscheinentzug & Einzug des Autos drohen

Neben Freiheitsstrafe oder Geldstrafe droht bei einer Verurteilung wegen eines illegalen Autorennens der Entzug des Führerscheins, ein Fahrverbot oder der Einzug des Autos, mit dem das Rennen gefahren wurde. Die Folgen sind im Fall einer Verurteilung weitreichend. Lassen Sie sich dringend von einem Anwalt & Strafverteidiger beraten. 

Die häufigsten Delikte im Straßenverkehr

Die häufigsten Delikte im Straßenverkehr auf einen Blick:

✓ Bußgeldbescheid wegen Ordnungswidrigkeiten
✓ Unfallflucht / Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
✓ Fahren ohne Fahrerlaubnis
✓ Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr
✓ Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
✓ Verbotene Kraftfahrzeugrennen / illegale Autorennen

Tödlicher Unfall im Straßenverkehr: Sofort Anwalt einschalten

Wenn Sie an einem Unfall mit tödlichem Ausgang beteiligt waren, sollten Sie in jedem Fall sofort einen Anwalt einschalten. Der Vorwurf kann in solchen Fällen lauten: 

  • fahrlässige Tötung 
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Totschlag
  • Mord

Ein Anwalt & Verteidiger kann Sie begleiten und beraten und ggf. die Weichen für eine Strafverteidigung von Beginn an richtig stellen. 

Nehmen Sie jederzeit mit uns Kontakt auf in unserer Kanzlei im Herzen von München.

HAIDER Rechtsanwälte 

Tel: 089 523 88 0 88
Email: mail@haider.legal

Mehr Infos unter www.haider.legal


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Verteidigerin Dr. Jasmin Haider Maître en droit

Beiträge zum Thema