Motorschaden VW T5 und T6 – Schadenersatzanspruch statt Kulanz

  • 2 Minuten Lesezeit

Kaum ein Fahrzeug-Modell kann sich einer so treuen Anhängerschaft erfreuen wie der VW Transporter. Leider ist beim VW T5 und T6 auch ein Motorschaden immer wieder ein Thema. Dabei zeigt sich, dass VW treue Kunden nicht unbedingt belohnt. Kaum wurde ein Serviceintervall geringfügig überschritten oder eine einfache Serviceleistung wie ein Ölwechsel nicht in einer VW-Werkstatt, sondern einer freien Werkstatt durchgeführt, endet die Bereitschaft von VW für die Kosten bei einem Motorschaden bei einem VW T5 oder T6 zumindest teilweise aufzukommen.

„Von der fehlenden Kulanzbereitschaft sollten sich VW-Kunden jedoch nicht abschrecken lassen. Kulanz lässt sich rechtlich zwar nicht durchsetzen, dafür haben VW-Kunden in den uns vorliegenden Fällen regelmäßig Ansprüche auf Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der mit der Problematik Motorschaden beim VW T5 und VW T6 bestens vertraut ist.

Beim VW T5 ist häufig der sog. Öltod Ursache für einen Motorschaden, der schon bei relativ geringen Laufleistungen auftreten kann. Auslöser ist ein ungeeigneter AGR-Kühler. Der führt bei hohen Abgastemperaturen dazu, dass es zu Zersetzungen an den Kühlrippen kommen kann und Splitter in den Motorraum eindringen können. Dadurch werden Kolben und Zylinder geschädigt und am Ende steht der kapitale Motorschaden.

Beim VW T6 liegt die Problematik etwas anders. Hier kann das AGR-Ventil durch hohe Temperaturen geschädigt werden, was ebenfalls zum Motorschaden führen kann. Auch beim VW T6 ist der erhöhte Ölverbrauch ein typisches Warnzeichen.

Rechtsanwalt Gisevius: „Materialschwächen und somit Konstruktionsfehler sind in vielen Fällen für einen Motorschaden ursächlich. Daher müsste sich VW an den Kosten für eine Reparatur oder einen Austauschmotor zumindest beteiligen.“ Erfahrungsgemäß zeigt VW besonders beim T6 auch eine gewisse Kulanzbereitschaft.

Allerdings sind die Grenzen der Kulanz bei einem Motorschaden bei einem VW T5 oder T6 schnell erreicht. Ist das Fahrzeug älter als 7 Jahre oder die Serviceintervalle wurden zwar eingehalten, aber nicht bei einem VW-Vertragspartner durchgeführt, kann es mit der Kulanz schon vorbei sein. Auch eine hohe Laufleistung des Motors kann zum Ausschluss der Kulanz führen.

„Ob VW sich an den Kosten beteiligen muss, ist aber letztlich keine Frage der Kulanz, denn hier kann Volkswagen seine eigenen Spielregeln aufstellen. Entscheidend ist vielmehr, ob den Kunden ein durchsetzbarer Schadenersatzanspruch entstanden ist“, so Rechtsanwalt Gisevius, der schon vielen betroffenen VW-Kunden zu ihrem Recht verhelfen konnte. Der erfahrene Rechtsanwalt kann enttäuschten Fahrern eines T5 oder T6 Mut machen: „Im Zusammenhang mit einem Motorschaden bei einem VW T5 bzw. T6 bestehen in beinahe jedem der uns vorliegenden Fälle Schadensersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG, obwohl zuvor eine Kulanz durch den Hersteller abgelehnt wurde!“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.oeltod-anwalt.de/ oder https://motorschaden.de/






Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius

Beiträge zum Thema