MPC Santa R Schiffe – Rückforderung von Ausschüttungen

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Seit Anfang des Jahres werden Anleger der MPC Santa R Schiffe von den Rechtsanwälten Münzer Böhm zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert. Als Kommanditisten beteiligten sie sich an der MS „Santa-R Schiffe“ mbH & Co. KG, ein Dachfonds, der in die sieben Einschiffgesellschaften MS „Santa Rafael“, MS „Santa Rebecca“, MS „Santa Ricarda“, MS „Santa Roberta“, MS „Santa Romana“, MS „Santa Rosanna“ und MS „Santa Rufino“ investierte. Nach zahlreichen Verlusten meldeten sie im Jahr 2014 die Insolvenz an und die Anleger sehen sich nunmehr der Rückforderung von Ausschüttungen ausgesetzt.

Insolvenz der MPC Santa R Schiffe

Die MPC Santa R Schiffe Gesellschaft muss nun alle Vermögensgegenstände verwerten und die Gläubiger befriedigen. Das eigene Vermögen reicht jedoch nicht aus, um die ausstehenden Verbindlichkeiten zu decken. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Münzer Böhm fordern daher im Auftrag des Insolvenzverwalters die Rückzahlung der Ausschüttungen aus den Jahren 2003 bis 2008.

Laut § 172 Abs. 4 HGB besteht bei Kommanditbeteiligungen an geschlossenen Schifffonds das Risiko der Rückzahlung von ausgeschütteten Beträgen. Allerdings kann ein Insolvenzverwalter die Ausschüttungen an mittelbare Kommanditisten nicht einfach ohne Grundlage zurückfordern. Für die Zahlungsaufforderungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Rückzahlung von Ausschüttungen der MPC Santa R Schiffe – rechtliche Voraussetzungen

Viele Anleger sind über die Risiken einer Beteiligung nicht ausreichend informiert worden, ansonsten würde die Aufforderung der Rückzahlung nicht so überraschend kommen. Erhält ein Anleger Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet wurden, muss er diese bei einer Insolvenz zurückzahlen. Da die MPC Santa R Schiffe Gesellschaft von Anfang an Verluste zu verbüßen hatte, wurde den Anlegern lediglich ihr eigenes Geld ausgeschüttet. Allerdings ist zu beachten, dass die Gesellschaft zumindest in den Jahren 2003 bis 2005 Gewinne erwirtschaftet hat.

Zu prüfen ist nun im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine gerechtfertigte Aufforderung der Rückzahlung von Ausschüttungen gegeben sind. Die Kommanditisten müssen Ausschüttungen zurückzahlen, wenn folgende Tatsachen vorliegen:

  1. Die Gesellschaft ist in der Insolvenz, nicht nur in finanziellen Schwierigkeiten.
  2. Die Ausschüttungen sind nicht durch Gewinne des Unternehmens gedeckt. Die erwirtschafteten Gewinne der MPC Santa R Schiffe in den ersten Jahren könnten allerdings die Ausschüttungen gedeckt haben.
  3. Die Rückzahlung dient der Befriedigung der Gläubiger. Der Insolvenzverwalter ist jedoch dazu verpflichtet, jede Forderung einzeln darzulegen und zu begründen.
  4. Der Anspruch auf Rückzahlung ist noch nicht verjährt. Hierzu äußerte sich der BGH, dass die Verjährung bereits zu dem Zeitpunkt der Feststellung der Illiquidität, was deutlich vor Insolvenzeröffnung sein kann, begonnen haben könnte.

Weiteres Vorgehen im Verfahren der Rückzahlung von Ausschüttungen

Als Anleger der MPC Santa R Schiffe sollten Sie die Zahlungsaufforderung nicht ignorieren, ihr aber auch nicht einfach nachgehen. Lassen Sie Ihren Einzelfall überprüfen! Wir von CDR Legal unterstützen Sie gerne. In einem ersten Beratungsgespräch erörtern wir Ihre Chancen, sich gegen den Anspruch zu wehren. Zudem klären wir Ihren möglichen Anspruch gegen Dritte aufgrund deren Falschberatungen.



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