MPU – wann muss man zur MPU? Was muss man beim „Idiotentest“ machen?

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Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bekannt, ist oft eine unangenehme Konsequenz von Verstößen gegen Verkehrsregeln. Heutzutage kann dies nicht nur den Verlust der Mobilität, sondern auch den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge haben. Trotzdem ist die Erfolgsquote bei der MPU mit etwa 40 Prozent vergleichsweise gering. Im Falle des Nichtbestehens der Untersuchung ist es dem Betroffenen nicht möglich, einen neuen Führerschein zu beantragen.


Was bedeutet MPU?

Bei vielen Verstößen wegen Alkohol- oder Drogendelikten sowie bei Aggressionsverhalten und hohen Punkteständen in Flensburg ist eine MPU erforderlich. Ob die Fahrerlaubnis bedroht ist und der Fahrerlaubnisinhaber seine Fahreignung nachweisen muss oder bereits der Führerschein entzogen wurde und der Betroffene diesen schnellstmöglich zurückerlangen möchte – in beiden Fällen ist das Vorlegen eines positiven MPU-Gutachtens bei der Führerscheinstelle unabdingbar. Nur so besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis zu behalten oder erneut zu erlangen.

Wenn Verstöße im Straßenverkehr ernsthafte Zweifel an der Fahreignung aufkommen lassen, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung verlangen. Die MPU zielt darauf ab, zu prüfen, ob diese Zweifel berechtigt sind oder nicht. Bei Nichtbestehen der MPU besteht das Risiko, dass die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verweigert wird.


Wann droht mir die MPU?

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie - um Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen – als Betroffener einen Antrag auf Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis bei Ihrer Führerscheinstelle stellen. Die Behörde prüft anschließend, ob alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und entscheidet, ob die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) notwendig ist. Dabei obliegt der Behörde nicht immer eine Ermessensentscheidung; in einigen Fällen ist die MPU zwingend (beispielsweise bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille oder höher).


1. Fahren unter Alkoholeinfluss 

Die gesetzliche Grenze für Alkohol am Steuer beträgt in Deutschland 0,5 Promille. Fahrer, die mit einer Blutalkoholkonzentration von bis zu 0,49 Promille unterwegs sind und dabei weder jemanden gefährden noch einen Unfall verursachen, werden normalerweise straffrei gelassen. Bei Fahrern, bei denen jedoch mehr als die erlaubten 0,5 Promille nachgewiesen werden, sind Bußgelder von mindestens 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und Fahrverbot die Konsequenz. Ab einem Wert von 1,1 Promille droht außerdem der Entzug der Fahrerlaubnis, und ab 1,6 Promille wird die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich.


Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Führerscheinstellen auch bei niedrigeren Promillewerten eine MPU verlangen können. Wenn die Behörde beispielsweise davon ausgeht, dass ein Verkehrsteilnehmer, der durch Trunkenheit auffällig wurde, ein Alkoholproblem hat, kann die MPU auch bei einer geringeren Blutalkoholkonzentration angeordnet werden. Dabei spielt immer der Einzelfall eine entscheidende Rolle.


Dies gilt ebenso für wiederholte Verstöße im Zusammenhang mit Alkoholfahrten. Personen, die mehrmals wegen Alkohol am Steuer aufgefallen sind, müssen ebenfalls damit rechnen, zur Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aufgefordert zu werden.


2. Fahren unter Drogeneinfluss

Die Beteiligung am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen führt in den meisten Fällen zum Entzug der Fahrerlaubnis. Die Wiedererlangung des Führerscheins ist erst nach einer erfolgreich bestandenen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich. Dabei spielt es oft keine Rolle, ob die Polizei Sie als Fahrer, Beifahrer oder sogar als Fußgänger mit Drogen erwischt hat. Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht zunächst jedem, der wegen Drogen auffällig geworden ist, die Eignung zum Führen von Fahrzeugen. Dies basiert darauf, dass die Führerscheinstellen davon ausgehen, dass Personen mit einem Führerschein ihren Drogenkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr voneinander trennen können und daher als ungeeignet zum Fahren von Kraftfahrzeugen gelten.


Es gibt eine kleine Ausnahme im Fall von Cannabis. Ein einmaliger Konsum führt in diesem Fall möglicherweise noch nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung einer MPU. Diese Maßnahmen sollten eigentlich erst erfolgen, wenn der Cannabiskonsum zur Gewohnheit wird. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass die Führerscheinstelle die Aufforderung zur Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung trotz eines einmaligen Konsums verschickt.


Wie läuft die MPU ab?

Die MPU gliedert sich in drei Teile: 

  • einen medizinischen Check, 
  • einen Leistungstest am Computer und
  • ein psychologisches Gespräch. 

Das etwa einstündige Gespräch, das auf die individuelle Fragestellung zugeschnitten ist, wird vom Gutachter schriftlich dokumentiert. Auf Wunsch des Betroffenen kann das Gespräch auch ton- oder videoaufgezeichnet werden, um die Nachprüfbarkeit zu gewährleisten. Diese Möglichkeit wird flächendeckend von den Begutachtungsstellen angeboten, jedoch oft nur auf speziellen Wunsch und teilweise gegen Kostenbeteiligung des Betroffenen.


Die medizinische Untersuchung befasst sich bei Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr mit der Abstinenz, die durch Leberwerte oder Urin- bzw. Haarproben nachgewiesen wird. Zusätzlich sind im Vorfeld der MPU Abstinenznachweise zu erbringen.


Des weiteren sind mehrere Leistungstests zu absolvieren, bei denen die Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit überprüft werden. Im Gegensatz zur umgangssprachlichen Bezeichnung "Idiotentest" handelt es sich jedoch nicht um einen Intelligenztest.


Abschließend erfolgt ein mindestens einstündiges Gespräch mit einem Psychologen, das oft unterschätzt wird und häufig die Ursache für das Scheitern bei der ersten MPU darstellt. Die gestellten Fragen beziehen sich insbesondere auf den Umgang mit den begangenen Verstößen, wie beispielsweise das Trinkverhalten, und die Änderung der Einstellung des Betroffenen dazu. Der Gutachter muss den Eindruck gewinnen, dass der Betroffene ein Bewusstsein für sein vergangenes Fehlverhalten entwickelt hat. Das Gespräch mit dem Psychologen bildet somit den Kern der MPU.


Wie teuer ist eine MPU?

Sämtliche mit der MPU verbundenen Kosten sind vom Betroffenen selbst zu tragen. Diese variieren stark, da jede Begutachtungsstelle individuelle Gebühren festlegt. Es ist ratsam, die konkreten Kosten im Voraus bei der jeweiligen MPU-Stelle zu erfragen.

Die Gebühren differenzieren sich je nach Grund der Begutachtung: Gutachten zu Punkten oder Straftaten sind kostengünstiger im Vergleich zu Alkohol- oder Drogenuntersuchungen sowie Kombinationsbegutachtungen (z.B., Alkohol bzw. Drogen plus Punkte oder Drogen plus Alkohol). 


Die Kosten belaufen sich in der Regel auf etwa 350 bis 750 Euro. Für Haaranalysen sind etwa 200 bis 300 Euro zu veranschlagen, während Urinuntersuchungen mindestens 100 Euro pro Untersuchung kosten.

Mit rund 450 EUR ist zu rechnen, wobei im Einzelfall Kosten von weit über 1.000 EUR denkbar sind.


Worauf muss ich bei der MPU achten? 

Am Tag der Begutachtung melden Sie sich unter Vorlage Ihres Personalausweises bei der Begutachtungsstelle an. Bei der Anmeldung erhalten Sie verschiedene Fragebögen, die Informationen zu persönlichen Verhältnissen und medizinischen Aspekten abfragen. Diese werden später dem Verkehrspsychologen, der die Begutachtung durchführt, übergeben. 

Es ist wichtig, dass bis zum MPU-Termin die medizinische und psychologische Vorbereitung abgeschlossen ist und Belege über Therapie, Abstinenz oder Ähnliches – sofern erforderlich – vorgelegt werden können.

Zum Termin sollten Sie ausgeruht erscheinen, um mit voller Konzentration an der Untersuchung teilnehmen zu können. Alkoholisierung oder die Einnahme von Aufputsch- oder Beruhigungsmitteln sind selbstverständlich untersagt, um klares Denken und schnelle, folgerichtige Reaktionen zu ermöglichen. Falls Sie aufgrund von Krankheiten Medikamente einnehmen, informieren Sie den untersuchenden Arzt vor den Tests darüber – am besten unter Vorlage des Beipackzettels. Bei bestehenden Erkrankungen ist es ratsam, entsprechende Atteste des behandelnden Arztes vorzulegen.


Das Verhalten während der MPU ist ebenfalls von Bedeutung: Erscheinen Sie pünktlich zum Termin und zeigen Sie sich kooperativ. Stimmen Sie einer Tonbandaufnahme zu, um mögliche Unstimmigkeiten über den Prüfungsverlauf zu klären. Falls dies nicht direkt angeboten wird, erfragen Sie die Möglichkeit einer Aufzeichnung.


Vermeiden Sie Diskussionen über den Sinn der Untersuchung, Vorwürfe gegenüber Polizei und Justiz sowie die eigene Rechtfertigung anhand von Fehlern Dritter, da dies sich negativ auf das Untersuchungsergebnis auswirken kann. Falls Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen, bitten Sie schon vor dem Termin um die Hinzuziehung eines vereidigten Dolmetschers.


Kann ich gegen die Anordnung einer MPU vorgehen?

Gegen die Anordnung einer MPU an sich kann nicht vorgegangen werden. Es existiert kein Rechtsbehelf dagegen, da die Absolvierung einer MPU formal als "freiwillig" gilt. Theoretisch könnte man sie ablehnen und in der Folge auf die Fahrerlaubnis verzichten. Die Anordnung einer MPU stellt selbst noch keinen Verwaltungsakt dar, gegen den gerichtlich vorgegangen werden kann. Man muss also den Bescheid abwarten, der die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnet, und dann dagegen klagen. Die Klage kann darauf gestützt werden, dass die Behörde die MPU nicht hätte anordnen dürfen und daher nicht aufgrund ihres Fehlens auf das Nichtvorliegen der Fahreignung schließen dürfte.


Klagen kann man hingegen gegen die Verweigerung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Dies erfordert jedoch eine sehr überzeugende Argumentation. Möglich scheint auch eine Klage gegen eine nicht bestandene MPU. Erfolgschancen bestehen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Gutachter gegen wissenschaftliche Standards verstoßen hat.


Der Entzug der Fahrerlaubnis wird in der Regel von der Behörde als sofort vollziehbar erklärt, sodass der Führerschein vorläufig eingezogen wird. Häufig kann man daran vorerst nichts ändern und ist auf den regulären Klageweg angewiesen. Das Interesse an einem sicheren Straßenverkehr sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wiegt zumeist schwerer als das Interesse des Klägers, der seinen Führerschein vorläufig behalten möchte.


Sie sehen, dass es hier auf eine gute und stichhaltige Argumentation ankommt. Gerade deshalb empfiehlt es sich, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, wenn man gegen den Entzug der Fahrerlaubnis oder das Ergebnis der MPU vorgehen möchte. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß, worauf es hier ankommt und kann Sie über die in Ihrem konkreten Fall bestehenden Möglichkeiten umfassend beraten.


Wie kann mir ein Anwalt bei Anordnung einer MPU helfen? 

Neben den möglichen, oben beschriebenen Rechtsbehelfen kann ein Rechtsanwalt Einsicht in die Führerscheinakte des Betroffenen beantragen und kann Ihnen mit relevanten Informationen für die Vorbereitung auf die MPU helfen. Es ist ratsam, sich Tipps geben zu lassen, um die Anforderungen der Prüfung besser einschätzen und erfolgreich bewältigen zu können. Durch eine verständliche Darlegung der Problematik kann der Betroffene sein Fehlverhalten reflektieren und einsehen, was das Ziel einer angestrebten Verhaltensänderung unterstützt.  Zudem können Strategien zur Vermeidung und Argumente für das erfolgreiche Bestehen des MPU-Gesprächs gemeinsam erarbeitet werden. Eine Beratung darüber, auf welche Aussagen im persönlichen MPU-Gespräch besser verzichtet werden sollte, ist ebenfalls hilfreich. Darüber hinaus können allgemeine Fragen zum MPU-Verfahren oder zu erforderlichen Nachweisen, wie dem Abstinenznachweis, beantwortet werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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