MS „Santa-P-Schiffe“ – Prospekthaftungsansprüche möglich

  • 2 Minuten Lesezeit

Nach der im vergangenen Jahr gescheiterten Sanierung der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-P Schiffe“ GmbH & Co. KG befinden sich nunmehr zwei Fondsschiffe im vorläufigen Insolvenzverfahren. Bereits im November 2013 wurde Insolvenzantrag für die Kommanditgesellschaft MS „Santa Priscilla“ Offen Reederei GmbH & Co. gestellt. Im Februar 2014 musste das zweite Fondsschiff, die Kommanditgesellschaft MS „Santa Patricia“ Offen Reederei GmbH & Co. Insolvenzantrag stellen.

Mittlerweile läuft geschädigten Anlegern allerdings die Zeit davon, ihre Ansprüche geltend zu machen, da eine Verjährung der Ansprüche droht. Von besonderer Bedeutung ist hier die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren (§ 199 Abs. 3 BGB). Diese läuft taggenau 10 Jahre nach Zeichnung der Beteiligungserklärung ab. Die „Santa-P-Schiffe“ sind von Ende 2003 bis Mitte 2005 angeboten worden. Ansprüche aus Zeichnungen vor Juni 2004 sind daher bereits verjährt.

Die KKWV-Anwaltskanzlei hat bereits Ende 2013 für einen Anleger Klage zum LG Hamburg eingereicht, weitere Klagen sind in Vorbereitung. Diese richten sich ausnahmslos gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die TVP GmbH und die MPC Capital Investments GmbH.

Nach eingehender Prüfung des Verkaufsprospektes ist die KKWV-Anwaltskanzlei der Auffassung, dass der Prospekt erhebliche Mängel aufweist und daher für eine Aufklärung des Anlegers ungeeignet ist. Dies bezieht sich u.a. auf folgende Punkte:

-          Irreführende und falsche Aussagen zu den Vorteilen der Vermögensanlage (insb. prognostizierte Ausschüttungen, Substanzwert etc.)

-          Fehlende, irreführende und unzureichende Risikohinweise (105%-Klausel, Wechselkursrisiken, Platzierungsrisiko, fehlerhafter Hinweis auf Haftung des Anlegers etc.)

-          Fehlerhafte Kalkulation (überhöhte Charterraten, zu viel kalkulierte Einsatztage, zu geringe Dockungskosten).

Vor allen die Kalkulation des Fonds halten wir für grob mangelhaft und extrem irreführend. Aufgrund der vorgenannten Punkte lassen sich u.E. Schadenersatzansprüche wegen Prospekthaftung gegen die Gründungsgesellschafter begründen. Anleger haben somit die Gelegenheit, ihr investiertes Kapital vollständig zurückzuerhalten. Es wird daher empfohlen vor dem Hintergrund der anstehenden Verjährung fachkundigen Rat einzuholen.

Die KKWV-Anwaltskanzlei verfügt über Erfahrungen bezüglich der „Santa-P-Schiffe“ und steht daher als Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne prüfen wir Ihren Fall. Zuständig ist Herr RA Rainer J. Kositzki (info@kkwv-augsburg.de oder Tel.: 0821/43 99 86 70).

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

 

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Rainer Kositzki

Beiträge zum Thema