MS "United Takawangha". LG Hamburg bestätigt Prospektfehler!

  • 1 Minuten Lesezeit

Das LG Hamburg hat mit aktuellem Urteil die Gründungskommanditisten der MS „United Takawangha“ zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligungen diverser Kläger verurteilt.

Das LG Hamburg sieht nach Aufhebung seines zunächst klageabweisenden Urteils durch das OLG Hamburg nun eine erhebliche Aufklärungspflichtverletzung als gegeben an.

Demnach kläre der Prospekt nicht über einen für die Renditeerwartung wesentlichen Umstand auf. Vorliegend fehle es an einer Aufklärung über eine „konkret greifbare“ Verwirklichung des Vertragserfüllungsrisikos.

Folgendes war passiert: Die MS „United Takawangha“ sollte gemäß Prospekt mit vier baugleichen Schwesterschiffen in einem Einnahmepool fahren. Der Charterer, die Siba Ships Asia Pte. Ltd, hatte vor Prospektveröffentlichung die Charterraten für ein anderes Poolschiff eigenmächtig erheblich gekürzt und eine Kürzung auch für das Fondsschiff, die MS „United Takawangha“, angekündigt. 

Das diesbezügliche Vertragserfüllungsrisiko wird zwar auf Seite 18 des Prospekts abstrakt dargestellt.

Nach Ansicht des LG Hamburg hätte es jedoch eines Hinweises im Prospekt bedurft, dass der Charterer diese Kürzung bei einem Poolschiff bereits vorgenommen und für die MS „Takawangha“ angekündigt hat. 

Dieser Ansicht des LG Hamburg kann nur zugestimmt werden, da durch die angedrohte Verringerung der Charter genau das gemindert wird, womit der Anleger geworben wurde: Die für die Anlageentscheidung wesentlich Frage der Höhe einer zu erzielenden Rendite.

Da das zunächst klageabweisende Urteil des LG Hamburg durch das OLG Hamburg aufgehoben wurde und nunmehr zu dem Ergebnis kommt, dass ein erheblicher Prospektfehler vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass sich den Anlegern der MS „United Takawangha“ nunmehr sehr gute Erfolgsaussichten für eine Rückabwicklung ihrer wertlosen Beteiligungen bieten.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und die mögliche Rückabwicklung Ihrer Beteiligung mit einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns ganz einfach jederzeit!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Heitmann M.C.L.

Beiträge zum Thema