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Müssen Frauen nach Trennung und Scheidung Unterhalt zahlen?

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Der Gedanke, dass nur Männer nach einer Scheidung oder Trennung Unterhalt zahlen müssen, ist lange überholt. Heute entscheidet allein die finanzielle Lage der Ex-Partner, wer zur Zahlung verpflichtet ist. Frauen können ebenso in der Pflicht stehen, wenn sie das höhere Einkommen haben. Wenn Sie vorab Fragen haben, zögern Sie nicht, unser Kontaktformular zu nutzen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie gerne bei einer fairen Unterhaltsberechnung. Am Ende des Artikels finden Sie die entsprechenden Online-Angebote von iurFRIEND, mit praktischen Links zu unserem Online-Formular für die Online-Unterhaltsberechnung.

Es besteht längst Gleichberechtigung im Unterhaltsrecht

Früher waren es vorwiegend Männer, die Unterhalt zahlen mussten, weil sie traditionell die Hauptverdiener in einer Ehe waren. Doch durch die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen und die fortschreitende Gleichberechtigung können heute viele Frauen mehr als ihre Partner verdienen. Im Falle einer Scheidung oder Trennung wird nur noch auf die wirtschaftliche Lage geschaut, nicht auf das Geschlecht. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Partner, der besser verdient, den weniger verdienenden Ex-Partner unterstützen muss. Dies gilt für Männer und Frauen gleichermaßen.

Heutzutage ist es völlig normal, dass auch Frauen, die mehr verdienen, Unterhalt zahlen müssen. Diese Gleichstellung bedeutet, dass alle Geschlechter finanziell für ihren Ex-Partner oder das Kind sorgen müssen, wenn es die Situation erfordert. Unabhängig vom Geschlecht steht der finanzielle Ausgleich im Vordergrund.

Anmerkung: Ohnehin ist es so, dass sich die Fragestellung lediglich auf Hetero-Paare beziehen kann. Inzwischen werden mehr als zwei Geschlechter anerkannt, und dementsprechend gibt auch Beziehungen, in denen es entweder gar keine, mehrere Frauen oder weder Mann noch Frau gibt. Dieser Artikel wendet sich also ausschließlich an Mann-Frau-Paare.

Ehegattenunterhalt: Müssen Frauen Männern Unterhalt zahlen?

Das Einkommen ist der wichtigste Faktor bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts. Verdient die Frau mehr als ihr Ex-Mann, wird sie in der Regel zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Dafür wird das sogenannte „bereinigte Nettoeinkommen“ herangezogen, das verschiedene Abzüge berücksichtigt. Ein häufiges Missverständnis ist, dass Männer immer zur Zahlung verpflichtet seien, doch das Gesetz sieht klar vor, dass es nur um die finanziellen Verhältnisse geht.

Die Höhe des zu zahlenden Ehegattenunterhalts wird nicht nur durch das Einkommen bestimmt, sondern auch durch die Dauer der Ehe und die jeweilige Lebenssituation der Partner. Besonders in längeren Ehen spielt der Unterhalt eine zentrale Rolle, um die finanzielle Stabilität des bedürftigen Partners zu sichern.

Müssen Frauen Unterhalt für Kinder zahlen?

Es spielt keine Rolle, ob der Vater oder die Mutter der unterhaltspflichtige Elternteil ist. Derjenige, der nicht überwiegend für die Betreuung des Kindes zuständig ist, muss finanziell für den Kindesunterhalt aufkommen. Verdient die Mutter mehr und das Kind lebt beim Vater, ist sie verpflichtet, den Unterhalt zu leisten. In vielen Fällen wird die finanzielle Verantwortung heute gleich verteilt, um sicherzustellen, dass der Bedarf des Kindes umfassend gedeckt wird.

Sonderregelungen bei der Schwangerschaft

Ein Sonderfall tritt dann auf, wenn man als unverheiratete Frau während der Beziehung schwanger wird und die Geburt des Kindes in den Zeitraum um die Trennung fällt. In solchen Fällen hat sie Anspruch auf Unterhalt ab sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Dies ist so ungeachtet einer hohen Einkommenssituation der Frau. Diese Regelung soll sicherstellen, dass sie ihre Betreuungsaufgaben ohne finanzielle Einbußen wahrnehmen kann.

Danach kann für die ersten drei Lebensjahre des Kindes derjenige Betreuungsunterhalt vom anderen verlangen, der das Kind überwiegend betreut. Es kann also auch vorkommen, dass der Vater die Betreuung übernimmt und die Frau als Hauptverdienerin dann Unterhalt zahlen muss.

Jetzt Unterhaltsberechnung bei iurFRIEND beantragen

In der heutigen Rechtslage wird bei der Unterhaltsfrage ausschließlich auf die finanzielle Situation der beiden Ex-Partner geschaut. Das Geschlecht spielt keine Rolle mehr, sodass Frauen genauso zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden können wie Männer. Es ist wichtig, frühzeitig rechtliche Unterstützung zu suchen, um die individuelle Situation zu klären und Missverständnisse zu vermeiden.

Falls Sie unsicher sind, wie viel Unterhalt Sie zahlen müssen oder ob Sie Anspruch auf Zahlungen haben, beantragen Sie noch heute Ihre Unterhaltsberechnungen ganz unverbindlich über diesen Link: 


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Foto(s): iurFRIEND

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