Müssen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährung versteuert werden?

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Der Handel mit Kryptowährung erfreut sich in Zeiten der Pandemie großer Beliebtheit. Zwangsläufig ergeben sich Fragen über steuerliche Konsequenzen für Gewinne, die durch den Handel erzielt werden.


Wie werden Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerlich bewertet?

Der Handel mit Kryptowährungen, wie dem Bitcoin oder Ethereum, ist dem Aktienhandel im steuerlichen Sinne nicht gleichzusetzen. Gewinne, die durch den Handel mit Kryptowährung erzielt werden, unterliegen den Regelungen zu privaten Veräußerungsgeschäften und nicht der Kapitalertragsteuer. In der Steuererklärung sind sie also als private Veräußerungsgeschäfte zu kennzeichnen. Weitere Beispiele für private Veräußerungsgeschäfte sind unter anderem der Verkauf von Kunstwerken oder Immobilien.


Wofür wird die Kryptowährungs-Steuer verlangt ?

Grundsätzlich sind Steuern für alle Gewinne zu zahlen, die durch den Handel erzielt werden. Gewinne können durch den Tausch von Kryptowährung mit den Fiatwährungen, wie den Euro oder dem Dollar erzielt werden. Dies gilt auch für den Tausch einer Kryptowährung mit einer anderen. Beispielsweise, wenn ein Bitcoin gegen die Kryptowährung Ethereum getauscht wird.


Welche Kriterien gelten bei der Berechnung der Höhe der Kryptowährung - Steuer ?

Für die Berechnung der Steuer sind zwei Kriterien wesentlich. Zunächst besteht ein Freibetrag in Höhe von 600€/Jahr. Solange dieser nicht überschritten wird, müssen keine Steuern gezahlt werden. Bei einem Gewinn in Höhe von 601€ fallen dann Steuern an. Außerdem ist die Dauer, für die die Kryptowährung gehalten wird, wichtig. Beim häufigen Kaufen und Verkaufen von Kryptowährungen kann sich die Berechnung der genauen Haltedauer für die Steuererklärung schwieriger ausgestalten. Dazu können verschiedene Methoden angewendet werden. Am Beispiel eines Bitcoins werden nach der sogenannten FIFO-Methode zuerst diejenigen Bitcoins verkauft, die auch zuerst angeschafft wurden. Folglich bestimmt sich die Haltedauer am Bitcoin, welcher zuerst erworben wurde. Die andere Methode, die LIFO-Methode, geht davon aus, dass der zuletzt angeschaffte Bitcoin, zuerst verkauft wird. Welche Methode für die Steuererklärung angewandt wird, steht dem Erklärenden frei. Jedoch gilt zu beachten, dass die Wahl der Methode für die Zukunft beibehalten werden muss.


Haben Sie den Steuerfreibetrag überschritten?

Falls Sie mit dem Handel von Kryptowährungen einen Gewinn erzielt haben und diese in der Steuererklärung ausweisen müssen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann beratend zur Seite. Schreiben Sie uns dazu gerne eine Nachricht über unsere Homepage. Alternativ können Sie uns in unserer Kanzlei unter der Nummer 04202 / 638370 erreichen.


Quellen

https://www.coin.ink/fifo-lifo-bitcoin

https://taxfix.de/steuertipps/bitcoin-und-steuer/

Foto(s): Foto von Anna Nekrashevich von Pexels

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