Müssen Rentner Steuern zahlen?

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"Rentner zahlen keine Steuern" So die Meinung bei vielen Rentnerinnen und Rentnern. Doch was ist dran, was die Medien in den letzten Wochen berichtet haben?

Tatsächlich unterlagen Renten schon immer der Einkommensteuer. Doch Rentnerinnen und Rentner, die ausschließlich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, haben meist so wenig Rente erhalten, dass eine Besteuerung nicht stattfand.

Dies lag vor allem daran, dass Renten nur mit einem relativ kleinen Prozentsatz der Besteuerung unterworfen wurden. Ein Rentner z.B., der seit Vollendung seines 65. Lebensjahres eine monatliche Rente von 1.500,00 Euro erhalten hat, musste von diesen 1.500,00 Euro lediglich 27 %, also 405,00 Euro monatlich, der Einkommensteuer unterwerfen. Die Einnahmen aus den sonstigen Einkünften beliefen sich daher pro Jahr auf lediglich 4.860,00 Euro, was unter dem Grundfreibetrag lag. Ehegatten, die insgesamt eine Rente von 3.000,00 Euro hatten, mussten also keine Steuern zahlen.

Seit 2005 ist die Besteuerung der Renten auf grundsätzlich andere Füße gestellt worden. Derselbe Rentner muss nunmehr - vereinfacht ausgedrückt - 50 % seiner Rente der Steuer unterwerfen. Bezöge er ausschließlich Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, findet er sich bereits im Bereich der Verpflichtung, Steuern nachzuzahlen.

Rentner, die neben ihrer gesetzlichen Rente noch andere Einkünfte haben, z.B. aus der Vermietung einer Wohnung oder Zahlungen von ihrem früheren Arbeitgeber, sind darüber hinaus ohnehin nicht auf der sicheren Seite und müssen wenigstens eine Steuererklärung abgeben, um vom Finanzamt überprüfen zu lassen, ob sie Steuern nachzahlen müssen oder nicht.

Insgesamt gilt, dass Renten schon immer der Einkommensteuer unterlagen. Auf Grund der Neuregelungen der Rentenbesteuerung ist jedoch die Wahrscheinlichkeit viel größer geworden, dass die Rentner auch tatsächlich Steuern zahlen müssen.

In jedem Falle sollte jeder Rentner, der eine größere Rente bezieht oder neben seiner Rente noch andere Einkünfte hat, einen Fachmann einschalten, dass er keine Einkommensteuer zahlen muss.

Ab Oktober sollen die Rentenversicherungen den Finanzämtern Mitteilungen über Rentner und deren Rentenbezüge machen und entsprechende Schreiben an die Finanzbehörden versenden. Sobald das Finanzamt entsprechende Mitteilungen hat und beginnt, diese auszuwerten, ist es für die Rentnerinnen und Rentner zu spät. Dann müssen sie damit rechnen, sich auch einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt zu sehen.

Die Rentner, die vor Versenden der entsprechenden Mitteilungen von sich aus dem Finanzamt Mitteilung machen und entsprechende Einkommensteuererklärungen abgeben, haben jedoch die Möglichkeit, straffrei davonzukommen. Denn solange die Finanzbehörden keine Informationen über die bezogenen Renten haben, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich. In diesem Falle werden allenfalls Hinterziehungszinsen festgesetzt, die aber im Vergleich zu der drohenden Strafe ziemlich gering erscheinen werden.

Leider berichten die Medien über diese Umstände nur sehr unzureichend und stiften mehr Verwirrung als sie aufklären. In jedem Fall führt aber die Berichterstattung der Medien dazu, dass kein Rentner sich darauf berufen kann, er oder sie hätte nicht gewusst, dass er Steuern zahlen müsse.

Die Zeit drängt also, denn wenn das Finanzamt sich erstmal bei Ihnen als Rentner meldet, müssen Sie mit weiteren Schwierigkeiten rechnen. Handeln Sie also besser selbst und werden Sie aktiv.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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