Multi Asset Anspar Plan 4 180 / 240 – Insolvenzverfahren eröffnet

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Anleger der Multi Asset Anspar Plan 4 180 GmbH & Co. KG und der Multi  Asset Anspar Plan 4 240 GmbH & Co. KG können ab sofort und bis zum 8. Mai 2023 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Nachdem die Gesellschaften Ende Januar Insolvenzantrag gestellt hatten, hat das Amtsgericht Hamburg die Insolvenzverfahren am 7. März 2023 regulär eröffnet (Az.: 67g IN 31/23 und 67g IN 32/23).

Das Emissionshaus Steiner + Company hatte die Kapitalanlage Multi Asset Anspar Plan 4 emittiert. Anleger konnten sich an den drei verschiedenen Varianten Multi  Asset Anspar Plan 4 120, Multi  Asset Anspar Plan 4 180 und Multi  Asset Anspar Plan 4 240 als stille Gesellschafter beteiligen. Ihr Geld wurde in verschiedene Zielfonds, die bei Zeichnung der Beteiligung noch nicht feststanden, investiert. „Die Investition in solche Blindpools ist immer riskant und für Anleger, die vor allem in sichere Geldanlagen investieren wollen, nicht geeignet“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Anleger, die sich an den Varianten Multi Asset Anspar Plan 4 180 bzw. 240 beteiligt haben, erleben spätestens mit Eintritt des Insolvenz, dass es sich dabei um riskante Kapitalanlagen handelt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein qualifizierter Nachrang vereinbart wurde. Das bedeutet, dass die Anleger im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen können, weil ihre Forderungen gegenüber den Ansprüchen der anderen Gläubiger nachrangig behandelt werden. So weit ist es jedoch noch nicht. „In vielen Fällen wurden Nachrangklauseln nicht wirksam vereinbart. Ist das auch hier der Fall, werden die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren gleichrangig behandelt, so dass sie einen Teil von der Insolvenzmasse abbekommen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Daher sollten Anleger ihre Forderungen auch unbedingt bis zum 8. Mai beim Insolvenzverwalter anmelden. Doch auch wenn die Forderungen gleichrangig behandelt werden, müssen sich die Anleger im Insolvenzverfahren auf finanzielle Verluste einstellen, da die Insolvenzmasse kaum ausreichen wird, die Ansprüche aller Gläubiger vollauf zu befriedigen. „Um finanzielle Verluste zu verhindern, können Anleger daher auch ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Wie bereits erwähnt sind Investitionen in einen Blind-Pool für die Anleger mit erheblichen Risiken verbunden. Wurden sie über diese Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, können Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen und auch gegen die Anlageberater bzw. -vermittler entstanden sein.

Nachdem die Insolvenzverfahren eröffnet sind, müssen die Anleger damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter sie zur Zahlung noch ausstehender Raten auffordert. Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser berät die Anleger gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/



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