Musik in TikTok-Posting: Abmahnung der Kanzlei IPPC Law erhalten?

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Aktuell spricht die Kanzlei IPPC Law aus Berlin urheberrechtliche Abmahnungen wegen der gewerblichen Nutzung von Musik auf Tiktok aus.  Die Kanzlei IPPC Law und ihr Geschäftsführer, Rechtsanwalt Daniel Sebastian, sind im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen bereits einschlägig bekannt - nämlich für Filesharing-Massenabmahnungen. Droht hier die nächste Abmahnwelle?

Vorwurf: geschützte Musik auf gewerblichem TikTok Account

 Die abmahnende Kanzlei bestellt sich hier gleich für zwei Rechteinhaber, die beide Urheber (Produzenten, Textdichter und Komponisten) eines Musikwerks sein sollen. Der Empfänger der Abmahnung soll das Lied über seinen gewerblichen Tiktok-Account  öffentlich zugänglich gemacht haben. Die hierzu erforderlichen Rechte lägen nicht vor, da die Plattform TikTok entsprechende Rechte nur im privaten nicht aber im gewerblichen Zusammenhang einräumen könne. Hierauf würden schon die  TikTok-Nutzungsbedingungen hinweisen.

Welche Forderungen erhebt die Kanzlei IPPC?

Die Kanzlei zählt nun verschiedene Ansprüche auf, die geltend gemacht werden. Neben Ansprüchen auf Beseitigung und Unterlassung sind dies Auskunftsansprüche, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. Insgesamt soll die Anglegenheit aber beigelegt werden können, wenn der Abgemahnte eine "Abschlussvereinbarung" unterschreibt. Darin soll er sich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Betrages von 2.940,61 € verpflichten . Diese setzen sich zusammen aus Abmahnkosten (1.291,86 €), "Ermittlungskosten" (148,75 €) und einem Lizenzschadensersatz (1.500,00 €).

Sind die Vorwürfe berechtigt?

Schon seit einiger Zeit kursieren Abmahnungen und Berechtigungsanfragen wegen unberechtigter Musiknutzung auf TikTok oder Instagram. Eine andere Kanzlei, die gegen solche unberechtigten Veröffentlichungen vorgeht, ist beispielsweise die Mathé Law Firm, wir haben hier darüber berichtet. Dort werden nach rechtswidriger Musiknutzung in TikTok oder Instagram-Videos sogar mitunter fünf- bis sechsstellige Beträge gefordert. Zu Recht? Die Nutzung von Musik aus den Musik-Bibliotheken von TikTok und Instagram mag für den Bereich privater Posts durch entsprechende Lizenzvereinbarung der Plattformbetreiber erlaubt sein. Wer seinen Account jedoch gewerblich nutzt, darf das nicht, darauf weisen die Plattformen ausdrücklich hin. Technisch soll es jedoch angeblich teilweise möglich gewesen sein, eigentlich für private Accounts gedachte Songs auch in Postings gewerblicher Nutzer einzubinden.

Was sollten Betroffene TikTok-Nutzer tun?

Wer über einen gewerblichen Account bei TikTok oder Instagram verfügt und dort Videos oder andere Postings hochlädt, sollte dringend prüfen, ob darin Musik verwendet wird, die entweder gar nicht oder nur von privaten Accounts verwendet werden darf. Diese Postings oder Videos, bzw. jedenfalls die darin enthaltene Musik sollten dann schnellstmöglich entfernt werden.

Doch auch das kann schon zu spät sein, wenn der Rechteinhaber die Inhalte schon entdeckt hat. Dann droht Post vom Anwalt. Wer bereits von einer Abmahnung oder einer Berechtigungsanfrage wegen einer solchen Rechtsverletzung betroffen ist, sollte sich dringend anwaltlich beraten lassen. Das Kostenrisiko ist in diesen Fällen ganz erheblich. Die verschiedenen Handlungsoptionen bergen verschiedene Chancen und Risiken. Wer gar nicht auf diese Schreiben reagiert, riskiert ein gerichtliches Verfahren, bei dem noch zusätzliche Kosten bei hohen Streitwerten entstehen. Ebensowenig sollte man die in der Abmahnung geforderten Erklärungen unterschreiben. Oftmals lassen sich Unterlassungserklärungen deutlich zurückhaltender fassen, als von den Abmahnern vorformuliert. Selbst dort wo die Vorwürfe grundsätzlich zutreffen, sind urheberrechtliche Abmahnungen nicht selten fehlerbehaftet und damit angreifbar. Insbesondere aber die erhobenen Zahlungsforderungen sollten keineswegs ungeprüft akzeptiert werden. 

Haben auch Sie eine solche Abmahnung oder eine Berechtigungsanfrage wegen einer mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung erhalten? Oder wurden Sie bereits verklagt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien- und Urheberrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).  


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