Muss ein Mieter mehrere Tage Instandsetzungsarbeiten dulden?

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Das Landgericht Hamburg urteilte im Juli 2020 zugunsten eines Mieters, dass er keine Instandsetzungsarbeiten von mehreren Tagen dulden muss, wenn er deswegen für die Dauer der Arbeiten in ein Hotel umziehen müsste. Die Arbeiten (Austausch von Bleileitungen in der Wohnung) hätten mindestens 1 Woche gedauert. Der Mieter hatte sich im März 2020 einer Krebsoperation unterziehen müssen und war dann nochmals 3 Tage wegen Wundinfektion im Krankenhaus. Im Mai 2020 wurde beim Mieter dann eine Strahlentherapie nötig. Der Mieter hat außerdem einen Herzschrittmacher.         

Aufgrund seiner aktuellen Multimorbidität ließ das Landgericht den grundsätzlichen Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Duldung von Instandsetzungsarbeiten gemäß § 555a BGB nicht gelten, weil sie wegen des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme unangemessen seien, zumal eine besondere Dringlichkeit vom Gericht für den Austausch der Bleirohre in der Mietwohnung nicht gesehen wurde.   

Das Gericht sah auch dadurch keine Duldungspflicht des Mieters, dass er wegen der Bleirohre, die gesundheitsschädlich sein können, zuvor die Miete gemindert hatte. Allerdings entfiel ab dem Zeitpunkt der berechtigten Weigerung des Mieters seine Berechtigung auf Mietminderung. Dies stellte das Landgericht Hamburg ebenfalls fest (Urteil vom 14.07.2020, Az. 316 S 15/20).                                                     

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