Muss man Kinder impfen? Das sagt der BGH dazu

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Unter Eltern ist es ein heiß diskutiertes Thema: Sollte man Kinder impfen lassen oder nicht? Die Fronten zwischen den Befürwortern von Impfungen und Impfgegnern sind dabei sehr verhärtet. Rechtlich problematisch ist das allerdings erst, wenn die Eltern eines Kindes mit gemeinsamem Sorgerecht sich nicht einig sind, ob das Kind geimpft werden soll oder nicht. 

Aber gibt es so etwas wie eine Impfpflicht bei Kindern? Und wer entscheidet darüber, ob ein Kind geimpft werden soll, wenn sich die Eltern nicht einig werden? 

Impfentscheidung für Kleinkind 

Die unverheirateten, getrenntlebenden Eltern einer kleinen Tochter konnten sich – trotz gemeinsamem Sorgerecht – nicht einigen, ob ihre Tochter im Rahmen der Gesundheitsvorsorge für Kleinkinder geimpft werden soll. Die Mutter fürchtete Impfschäden und „unheilvolle Lobbyarbeit der Pharmaindustrie“ und lehnte die Impfung ihrer Tochter ab. Der Vater war anderer Auffassung – er befürwortete Impfungen der Tochter. 

Weil die Eltern bei dieser Frage nicht „auf einen Nenner“ kommen konnten, beantragten beide Eltern beim Familiengericht jeweils für sich die Übertragung der Gesundheitssorge, um künftig z. B. Impfentscheidungen – trotz gemeinsamen Sorgerechts insgesamt! – alleine treffen zu können. 

Die erste Instanz in diesem Verfahren (Amtsgericht Erfurt) erteilte dem Vater das Recht, Impfentscheidungen für die Tochter zu treffen. Das Rechtsmittel der Mutter gegen diese Entscheidung führte dazu, dass die 2. Instanz die Entscheidungsbefugnis des Vaters auf die wichtigsten Schutzimpfungen (Mumps, Röteln, Tetanus, Masern etc.) beschränkte. Auch damit gab die Mutter sich nicht zufrieden. 

Grundlegendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) 

Am Ende musste also der BGH den Fall im Frühjahr 2017 entscheiden (Beschl. v. 03.05.2017; Az. XII ZB 157/16). In seinem Urteil entschied der BGH dann gleich zwei grundlegende Dinge: 

1. Die Entscheidung der Frage „Impfen ja oder nein?“ ist keine alltägliche Entscheidung, die ein Elternteil einfach so und alleine treffen kann. Auch und gerade wenn ein Kind nach einer Trennung überwiegend bei einem Elternteil lebt, muss der andere Elternteil in diese Entscheidung einbezogen werden. 

2. Die Befürwortung von Impfungen dient mehr dem Kindeswohl als die Ablehnung sämtlicher Impfungen. Aus diesem Grund hielt der BGH den Vater des Kindes für besser geeignet, die Gesundheitssorge für seine Tochter in diesem Punkt alleine auszuüben und urteilte entsprechend. 

Keine Impfpflicht durch BGH-Urteil 

Der BGH hat in diesem Urteil damit allerdings nicht die Frage „Muss man Kinder impfen?“ entschieden. In diesem Fall ging es „nur“ darum zu entscheiden, welche Auffassung zum Thema Impfen dem Kindeswohl letztlich am meisten dient und darum, dem Elternteil die Entscheidungsbefugnis über Impfungen zu übertragen, der mehr im Sinne des Kindeswohls handelt. 

Fazit 

Auch wenn der BGH mit seinem Urteil keine Impfpflicht aufgestellt hat, kann man erkennen, dass der BGH Impfen für sinnvoll im Sinne des Kindeswohles hält. Denn aus Gründen des Kindeswohls hat er entschieden, dass dem Elternteil die Entscheidung über Impfungen alleine zusteht, der Schutzimpfungen ausdrücklich befürwortet. Werden sich Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht über die Impf-Frage also künftig nicht einig und ziehen vor Gericht, werden Gerichte künftig wohl eher im Sinne der Impfbefürworter entscheiden. 

Sie haben Fragen zum Thema Sorgerecht, Gesundheitssorge und Impfungen? Sie wollen für Ihr Kind künftig wichtige Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge trotz gemeinsamem Sorgerecht ohne den anderen Elternteil entscheiden können? 

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