Musterprozess gegen die UBS Deutschland AG wegen H.E.A.T.- Mezzanine Zertifikate

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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat für einen von ihr vertretenen Anleger Anfang Januar 2014 Klage auf Schadensersatz in Höhe von rund 500.000 EUR gegen die UBS Deutschland AG (nachfolgend „UBS") beim Landgericht Frankfurt/Main eingereicht.

Mit dieser Klage wird stellvertretend für eine Gruppe von Anlegern, die durch die Empfehlung der UBS H.E.A.T. - Mezzanine Zertifikate im Volumen von 1,75 Mio. EUR erworben haben, geklärt, ob die UBS vorsätzlich die Anleger getäuscht hat.

Ein von Rotter Rechtsanwälte in Auftrag gegebenes Gutachten bei den unabhängigen Finanzexperten von Fideres Partners hat ergeben, dass die Anleger anscheinend in vielerlei Hinsicht durch die Darstellung des Produkts in den Verkaufsunterlagen getäuscht wurden. Insbesondere wird festgestellt, dass sowohl der Prospekt als auch die Kundenpräsentationen wesentliche Informationen nicht enthalten, die für eine sogfältige Bewertung des Risiko-/Ertragsprofil erforderlich gewesen wären. Des Weiteren zeigt das Gutachten auf, dass die Vertriebsunterlagen nur eine oberflächliche Analyse der möglichen Rückzahlungsprofile in Abhängigkeit der Ausfälle im Portfolio enthalten. Darüber hinaus weisen die Finanzexperten von Fideres Partners darauf hin, dass das statistische Modell von Moody´s, auf welchem die Schätzung der erwarteten Ausfallquoten basiert, im allgemeinen nur zur Risikobewertung von Kreditportfolios mit einer sehr großen Anzahl von Krediten geeignet ist. Das H.E.A.T. - Mezzanine Programm umfasste jedoch nur 32 Unternehmen, wobei die 3 Unternehmen mit der größten Gewichtung zusammen einen Anteil von fast 22% am Gesamtportfolio haben. Die Anwendbarkeit der verwendeten Ratingmethode zur Schätzung einer repräsentativen Ausfallquote und als Beurteilungsgrundlage ist daher als sehr fragwürdig einzustufen, insbesondere auch deshalb, weil keinerlei Angaben zu möglichen Schätzfehlern oder Konfidenzleveln in den Verkaufsunterlagen gemacht werden.

Weiterhin hat Rotter Rechtsanwälte herausgearbeitet, dass sich die UBS zum Zeitpunkt des Beratungsgespräches mit den jeweiligen Anlegern in einem massiven Interessenskonflikt befand. So war ein Mitglied des Investmentkomitees - also des Gremiums, das über die Mittelverwendung des H.E.A.T. - Mezzanine Programms befand - gleichzeitig Hauptgesellschafter der Unternehmensberatung, die auch als offizieller Recovery Manager des H.E.A.T. - Mezzanine Programms fungiert und damit restrukturierungsbedürftige Unternehmen berät, die an dem H.E.A.T. - Mezzanine Programm teilnehmen.

Schließlich wird die Musterklage auch damit begründet, dass sich die UBS Deutschland AG - hinter dem Rücken der Anleger - den Ausgabeaufschlag, Bestandsprovisionen und Anteile der Zinszahlungen, die irreführenderweise als „Performance-Gebühr" bezeichnet wurden, hat vergüten lassen.

„Dieser Klage kommt deshalb besondere Bedeutung zu, weil neben den von uns vertretenen Anlegern zahlreiche weitere private und institutionelle Anleger durch die H.E.A.T. - Mezzanine Zertifikate massive Verluste erlitten haben", so Klaus Rotter. So macht Rotter Rechtsanwälte über seine Kooperationspartner derzeit für einen betroffenen institutionellen Anleger auch in den USA Schadensersatzansprüche geltend.

Geschädigten Investoren wird daher die Prüfung ihrer Ansprüche empfohlen.

Ansprechpartner:

ROTTER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Luise-Ullrich-Straße 2, 82031 Grünwald

Telefon (0 89) 64 98 45 - 0

mail@rrlaw.de

Klaus Rotter, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0, E-Mail: mail@rrlaw.de

Julia Gierke, Rechtsanwältin, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0, E-Mail: mail@rrlaw.de


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