MW Finance: LG Bonn bejaht Ansprüche einer Anlegerin (auch) wegen stiller Beteiligung

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Wie bereits hier berichtet, vertreten wir zahlreiche Anleger, die Beteiligungen an der (zwangsgelöschten und liquidierten) Fincap Investment CVBA bzw. der angeblichen (= im belgischen Unternehmensregister nicht existenten) MW Global Investments CVBA gezeichnet haben. In von uns angestrengten Klageverfahren konnten wir die Ansprüche unserer Mandanten insbesondere gegen die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH, aber auch gegen Herrn Wolfgang H. persönlich erfolgreich durchsetzen (die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig). 

LG Bonn: Stille Beteiligung nicht werthaltig!


Nun hat das Landgericht Bonn erstmals entschieden, dass Anleger auch Ansprüche gegen Herrn H. sowie die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH haben wegen des Beitritts als stiller Gesellschafter einer der zahlreichen MW Finance GmbHs (LG Bonn, Urteil vom 30.03.2023 - 17 O 286/22).  Das Landgericht führt in seinem Urteil dazu folgendes aus: 

"[...] Die spätere vermeintliche Umwandlung des Kapitals in einen Beitritt als stille Gesellschafterin an der „MW Finance GmbH“ ändert an der bereits eingetretenen Haftung nichts. Die Beklagten wussten, dass die ursprüngliche Zielgesellschaft nicht existiert. Die Anlage der Klägerin war aufgrund der Nichtexistenz der MW Global Investments CVBA von Anfang an nicht werthaltig, sondern diente nach dem unbestrittenen und zugestandenen Klägervortrag allein der Aufrechterhaltung eines Schneeballsystems. Da es keine Genossenschaftsanteile an der nichtexistenten MW Global Investments CVBA gab, konnten diese auch nicht im Wege der Umwandlung zu einer werthaltigen Beteiligung an der MW Finance GmbH führen. [...]"

Lassen Sie Ihre Ansprüche von uns prüfen!

Gehören auch Sie zum Kreis der MW-Anleger? Dann raten wir Ihnen, Ihre Ansprüche möglichst zeitnah prüfen zu lassen. MEYER-KÖRING ist u.a. auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und berät Sie gerne zum weiteren Vorgehen. Wenden Sie sich einfach telefonisch unter 0228 / 72636-44 oder per Mail an knauss@meyer-koering.de an uns!

Weitere Informationen auf unserer Homepage

Wir berichten schon seit längerem ausführlich auf unserer Homepage über die Entwicklungen bei MW Finance. Sie finden dort die nachstehenden Artikel:


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