MyHammer Holding AG - Spruchverfahren

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WKN A11QWW / DE000A11QWW6

Die Hauptversammlung der MyHammer Holding AG hat am 23. Juni 2022 unter TOP 4 eine Verschmelzung auf die Instapro II AG beschlossen. Die Aktionäre der MyHammer Holding AG erhalten für 14 Aktien mit der Eintragung 9 Aktien der Instapro II AG. Das entspricht einem Wert von 20,22 Euro für eine Aktie der MyHammer Holding AG und einem Wert von 31,50 Euro für eine Aktie der Instapro II AG.

Die Verschmelzung ist Ende August 2022 in das Handelsregister eingetragen worden. Damit hat die dreimonatige Antragsfrist begonnen. 

Wir bieten ehemaligen Aktionären eine Vertretung im Spruchverfahren an. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. 

Dazu benötigen wir die folgenden Unterlagen: 

  1. Beleg der Bank über die Ausbuchung der Aktien der MyHammer Holding AG und Einbuchung der Aktien der Instapro II AG. 
  2. Die Anwaltsvollmacht benötigen wir im Original, § 80 ZPO, vorab per Mail oder Telefax. 
  3. Bankbestätigung über die Ausbuchung und Einbuchung der Aktien. Sie muss sich aus rechtlichen Gründen auf den Tag der Antragstellung beziehen. Sie kann daher frühestens am Tag nach Einreichung des Antrags beim Landgericht erstellt werden.

Auf der Hauptversammlung der MyHammer Holding AG am 23. Juni 2022. hatte die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. deutlich mehr als 100.000 Aktien vertreten. Auf der Hauptversammlung hatten wir einen umfangreichen Gegenantrag gestellt und unter anderem die Zahlung einer Barabfindung in der Höhe von 22,76 Euro verlangt.



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