myMO: Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH durch CBH Rechtsanwälte Hamburg

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Die FAST Fashion Brands GmbH aus Hamburg lässt derzeit Abmahnungen für die Marke myMO durch die Hamburger Kanzlei CBH Rechtsanwälte versenden. Eine solche Abmahnung liegt uns zur Überprüfung vor. Über Abmahnungen der FAST Fashion Brands GmbH haben wir hier bereits berichtet:

Abmahnung FAST Fashion Brands GmbH

myMO: Markenschutz für Bekleidungsartikel

Ein Blick in das deutsche Markenregister zeigt, dass die FAST Fashion Brands GmbH aufgrund einer am 9. Oktober 2007 eingetragenen Marke „myMO“ Schutz für die Warenklassen 18 (Leder und Lederimitationen und Waren (soweit in Klasse 18 enthalten); Taschen aus Stoff, Leder und lederähnlichen Materialien, soweit in Klasse 18 enthalten; Portemonnaies, Rucksäcke, Reisekoffer, Reisetaschen, Regenschirme, Aktentaschen, Brieftaschen, College-Mappen (soweit in Klasse 18 enthalten), Kosmetiktaschen und -koffer) und 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere Damen- und Herren-Oberbekleidung, Blusen, Kostüme, Kleider, Röcke, Jacken, Hosen, Hemden, Pullover, Krawatten, Mäntel, Schals, Handschuhe, Strümpfe, Unterwäsche, T-Shirts, Polo-Shirts, Sportbekleidung, Badebekleidung, Lederbekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Stiefel, Gürtel) beanspruchen kann.

Gleiches gilt für die Unionsmarke „myMO“, welche die FAST Fashion Brands GmbH ebenfalls hält.

Warum erhalte ich eine Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH wg. myMO?

Die Fast Fashion Brands GmbH ist im August 2015 in das Handelsregister Hamburg eingetragen worden. Geschäftsgegenstand ist der Handel mit Waren aller Art sowie Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Lizenzierung von Modemarken. Ausweislich des Markenregisters verfügt die Fast Fashion Trends GmbH über mehr als 120 eingetragene Marken. Zahlreiche Marken hat sie von der MO Streetwear GmbH übernommen, die zuvor ebenfalls viele Abmahnungen für die Marke MO und weitere Marken hat aussprechen lassen.

Erfahrungen mit Abmahnungen der FAST Fashion Brands GmbH für myMO

Als Anwalt für Markenrecht verfügen wir über eine breite Erfahrung mit markenrechtlichen Abmahnungen sowohl auf der aktiven als auch auf der passiven Seite. Auch der vorliegende Sachverhalt ist uns bestens bekannt, sodass wir Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung für Ihren Fall bieten können.


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