Nach Anlegerklagen gewinnt ThomasLloyd auch Urheberrechtsstreit gegen Stiftung Warentest

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Nach der 2018 erfolgten Fusion der CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) mit Sitz in London mit der ThomasLloyd Investments GmbH aus Österreich (TLI) hatten einige ehemalige Anleger auch aufgrund vereinzelt negativer Presseberichterstattungen gegen die CTIH geklagt, aber – bis auf in einer einzigen Ausnahme, in der bereits Rechtsmittel eingelegt wurden – in der Sache immer verloren. Nachdem also eine Vielzahl von Anlegerklagen bereits als unzulässig oder unbegründet abgewiesen wurden, hat nun die ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG auch den Rechtsstreit gegen die Stiftung Warentest gewonnen. 

Hintergrund: In der Zeitschrift „Finanztest“ Nr. 10/2019 hatte die Stiftung Warentest im Artikel „Riskante Anlagen mit rätselhaften Renditen“ über die ThomasLloyd Gruppe berichtet. Diese Berichterstattung hatte die Stiftung u. a. mit einem Standbild aus einem Video illustriert, an dem die ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat. Deren Einwilligung in die Nutzung des Standbilds lag nicht vor. Die ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG klagte darauf gegen die Stiftung Warentest auf Unterlassung.

Das zuständige Landgericht Hamburg hat nun – sowohl im Verfügungsverfahren (Az. 310 O 324/19) als auch im nachfolgenden Hauptsacheverfahren (Az. 310 O 360/19) – der Stiftung Warentest die Vervielfältigung und Verbreitung des Standbilds verboten. Das Landgericht hat in beiden Verfahren in der Begründung seiner Urteile vom 20.02.2020 klargestellt, dass die ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG „es grundsätzlich nicht dulden (muss), dass urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial, an dem sie die Rechte hat, ohne ihre Einwilligung oder das Eingreifen gesetzlicher Schranken zur Illustration von Presseartikeln genutzt wird.“ 

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.



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