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Nach der Scheidung: Abfindung zählt nicht zum Unterhalt

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Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Beim nachehelichen Ehegattenunterhalt werden zwar auch spätere Einkommenssteigerungen berücksichtigt. Das gilt aber nicht für eine Abfindung, die erst nach der Scheidung gewährt worden ist und weder in der Ehe angelegt noch vorhersehbar war. Sie kann nicht unterhaltssteigernd beim anderen Ehegatten berücksichtigt werden. Denn dabei handelt es sich um eine Einkommenssteigerung, die auf einer unerwarteten und vom normalen Verlauf abweichenden Entwicklung beruht.

Gemäß § 1578 Bürgerliches Gesetzbuch ist der Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Verhältnissen zu bestimmen. Daher haben solche überraschenden Einkommensverbesserungen nach der Scheidung keinen Einfluss auf die Unterhaltsbemessung. Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs darf eine Abfindung auch dann nicht bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden, wenn mit ihr an sich unterhaltsmindernde Verbindlichkeiten getilgt worden sind.

(BGH, Urteil v. 02.06.2010, Az.: XII ZR 138/08)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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