Nach PIM Gold nun Bonus.Gold?

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Sämtliche Vermögenswerte der PIM Gold GmbH (PIM) und der Vertriebsgesellschaft, der Premium Gold Deutschland GmbH (PDG), sind laut Pressemitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, durch die Justizbehörden beschlagnahmt worden. Der Spiegel geht derzeit in seiner Berichterstattung von einem Schneeballsystem aus. Ein Großteil des Goldes von PIM wird vermisst.

Auch die Bonus.Gold GmbH sowie die zugehörige Vertriebs- und Marketinggesellschaft BAV GmbH bietet Anlegern die Investition in das Edelmetall an.

Der Anleger erwirbt nach Angaben der unternehmenseigenen Website 24 Karat Feingoldbarren (99,99 % Feingoldgehalt) einer renommierten, von der London Bullion Market Association (LBMA) zertifizierten Prägeanstalt. Bonus.Gold verdient laut eigener Aussage an den Gold-Recyclingprozessen gleich mehrfach.

Hohes Risiko für Anleger

Im Juli 2019 berichtet das „Handelsblatt“ in dem Artikel „Ein Streit verfeindeter Goldhändler schreckt Anleger auf“ über die vielen Anleger, die nicht nur Ihr Gold bei Bonus.Gold gekauft, sondern auch dort gelagert haben.

Ausgewiesene Vorräte nicht hinreichend nachgewiesen

Wie im „Bundesanzeiger“ veröffentlicht, brachte der Wirtschaftsprüfer Artur Bieganski bei der Testierung von Bonus.Gold zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2017 folgenden Vermerk an: „Das Vorhandensein der ausgewiesenen Vorräte in Höhe von EUR 13.746.196,29 ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil ich nicht an der Inventur im Ausland teilnehmen konnte und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über den Bestand der Vorräte gewinnen konnte. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist.“

Ein solches Testat eines Wirtschaftsprüfers ist ungewöhnlich und verdeutlicht, dass dieser den Goldbestand nicht bestätigen konnte.

Falls auch Sie betroffen sind, empfiehlt die im Kapitalrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf allen Anlegern sich über ihre Rechte zu informieren. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dazu eine kostenlose Erstberatung eingerichtet, an welche sich betroffene Anleger wenden können. 

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB


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