Nach Schufa auch CRIF: Sammlung der Mobilfunkdaten ohne Zustimmung der Kunden

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Der Datenaustausch zwischen CRIF und Mobilfunk-Unternehmen ist rechtswidrig.

Ein konkurrierendes Unternehmen der Schufa ist ebenfalls in der Kritik, ohne Einwilligung der Kunden, Mobilfunk-Vertragsdaten gespeichert zu haben. Dabei handelt es sich um die Münchner Auskunftei CRIF. Dies ergaben Recherchen von NDR und SZ. Wohl haben Freenet, Telekom und Vodafone jahrelang ohne triftigen Grund die Daten an CRIF weitergegeben. Dies geschah, ohne dass die Kunden dem zustimmten.

Verbraucherschützer äußerten sich wiederholt kritisch, weil auch die Weitergabe und Speicherung von Positivdaten intransparent ist. Auch hierbei ist es möglich, dass sich dies nachteilig auf die Verbraucher auswirkt. Bei den übermittelten Daten handelt es sich um:

  • Bankverbindung
  • E-Mail-Adresse
  • Vertragsbeginn/-ende

Datenschützer betonen, dass eine Daten-Weitergabe nur zulässig ist, wenn Betrugsverdacht besteht oder Kunden offene Forderungen nicht begleichen. Die Auskunfteien und Mobilfunk-Anbieter behaupten hingegen, die Weitergabe der Daten diene der Betrugsprävention. Allerdings rechtfertigt die Betrugsprävention laut Datenschutz-Behörden keine Weitergabe der Daten ohne Zustimmung der Kunden.

Die Gerichte geben den Datenschützern recht. So untersagte beispielsweise im April das Landgericht (LG) München Telefónica, Vertragsdaten ohne Zustimmung des Kunden an die Schufa weiterzugeben. Geklagt hatte ein O2-Kunde mit Unterstützung der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen.


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Stichworte: CRIF, Schufa, Auskunftei, DSGVO, Daten-Weitergabe, Mobilfunk-Anbieter

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