nächstes Verfahren am BGH zu Thermofenstern geplatzt
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Verfahren vor dem BGH erneut geplatzt
Offenbar möchte die Daimler AG verhindern, dass der Bundesgerichtshof sich zu der Haftung von Herstellern bei der Verwendung von Thermofenstern äußert.
Bereits zum zweiten Mal hat nunmehr ein Kläger eine Revision beim Bundesgerichtshof kurz vor dem Verhandlungstermin zurückgezogen, diesmal VI ZR 314/20.
Dass ein Kläger, der durch alle Instanzen gezogen ist, eine solche Revision unmittelbar vor dem Verhandlungstermin am 14.12.2020 zurücknimmt, kann nach den Erfahrungen des Unterzeichners letztlich nur darin begründet sein, dass der Kläger von der Beklagten hier entsprechende Angebote für eine vergleichsweise Regelung unterbreitet bekommen hat.
Offenbar scheut Daimler eine Entscheidung durch den BGH in Anbetracht des laufenden Verfahrens vor dem EuGH, C-693/18, in dem die Generalanwältin bereits erklärt hat, die Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung anzusehen.
Ansprüche daher prüfen
Geschädigte, die entsprechende Fahrzeuge der Daimler AG/Mercedes-Benz gekauft haben und bereits einen Rückruf des Kraftfahrt Bundesamtes vorliegen haben, sollten daher dringend Ihre Ansprüche gegen die Daimler AG als Herstellerin prüfen.
Zuletzt haben etwa die Oberlandesgerichte Naumburg und Köln Urteile gegen die Daimler AG gesprochen, sodass die Aussichten auf Schadenersatz zunehmend besser werden.
RA Koch, Mitglied der IG Dieselskandal, bietet mit der Erfahrung zahlreicher gerichtlicher Verfahren im Dieselskandal Geschädigten dazu eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Sprechen Sie uns an!
Wir holen auch gerne die Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung für ein entsprechendes Verfahren ein.
Sebastian Koch
Rechtsanwalt
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