EuGH bildet sich zu Thermofenstern ein eigenes Urteil

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Das EuGH bildet sich zu Thermofenstern ein eigenes Urteil

Thermofenster, welche die Abgasreinigung aufgrund der vorhandenen Außentemperatur ein- oder wieder ausschalten, sind rechtlich betrachtet ein heißes Eisen. Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte sich bislang dafür ausgesprochen, dass die Thermofenster nicht als unzulässig oder rechtswidrig einzustufen seien. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs in Brüssel nimmt eine andere Einschätzung vor. Seiner Auffassung nach würde das Thermofenster eine Temperaturspanne umfassen, die sich nicht klar genug nur für den Schutz vor Motorschäden eignet. Die Außentemperatur als einziges Kriterium zu wählen, besäße eine zu hohe Anzahl an Abschaltungen, ohne konkrete Gefährdungslage. Mit jeder dieser Abschaltungen der Abgasreinigung würde jedoch ein Überschreiten der Grenzwerte für Abgase einhergehen.

Diese Überschreitung der Grenzwerte ist nach Auswertung von Gutachten und Messungen ein gewolltes Vorgehen. Dadurch sei der Tatbestand einer vorsätzlichen Handlung erfüllt und die ins Visier der europäischen Justiz geratenen Hersteller müssen sich einige Fragen gefallen lassen. Dazu gehört unter anderem die aus den Gutachten gewonnenen Erkenntnisse, dass die Temperaturfenster mit den Temperaturverhältnissen aus den Abgasprüfungen übereinstimmen. Diese Beobachtung erschwert es somit offiziellen Prüfstellen, die Abschaltung der Abgasreinigung in den Tests zu erkennen. Die Vorgehensweise ist somit vergleichbar mit anderen Formen der Abschalteinrichtungen, die bisher aufgedeckt und als illegal bezeichnet wurden.

Kommt der Europäische Gerichtshof zur gleichen Erkenntnis als der Generalanwalt, würde dieses Urteil auch Auswirkungen auf die deutsche Justiz mit sich bringen. Es ist daher durchaus nicht ungewöhnlich anzunehmen, dass Gerichte in Deutschland zukünftig sich der europäischen Urteilsfindung anschließen könnten. Käufer eines der betroffenen Fahrzeuge, die mit den Thermofenstern in der vorhandenen Form nicht einverstanden sind, hätten somit eine verbesserte Grundlage, um einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Aus diesem Grund ruhen in Deutschland aktuell bereits einige Verfahren vor deutschen Gerichten, um sich am zeitnah zu erwartenden Urteil des EuGH zu orientieren. Das Urteil ist somit nicht nur von symbolischer Bedeutung, sondern erstreckt sich auch auf die Mitgliedsländer der Europäischen Union.               

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