Nebenklage – Rechte und Kosten? | Anwalt für Schmerzensgeld informiert

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Wurden Sie Opfer einer Körperverletzung und wollen nun Schmerzensgeld haben? Sie fragen sich, ob es Sinn macht, im Strafverfahren als Nebenkläger aufzutreten?

Wir machen Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld zivilrechtlich für Sie geltend. In diesem Zusammenhang prüfen wir auch die Möglichkeit einer Nebenklage für Sie,“ erklärt Rechtsanwalt Patrick Balduin, Partner der regional führenden Kanzlei für Schmerzensgeld, Balduin & Partner.

Nebenklage und Schmerzensgeld auf den Punkt gebracht:

  • Bei bestimmten Straftaten wie Körperverletzung haben Opfer das Recht, als Nebenkläger aufzutreten und aktiv am Strafprozess teilzunehmen
  • Im Rahmen einer Nebenklage hat man verschiedene Rechte wie Anwesenheitsrechte, Beweisantragsrechte, Fragerechte und Recht auf Akteneinsicht
  • Zwar kann man alleine als Nebenkläger auftreten. Bestimmte Rechte wie die Akteneinsicht kann man aber nur mit anwaltlicher Vertretung ausüben
  • Eine Nebenklage kostet grundsätzlich nichts. Beauftragt man einen Anwalt, entstehen zwar Anwaltskosten. Diese könnte jedoch die Rechtsschutzversicherung übernehmen
  • Auch könnte es die Möglichkeit geben, Prozesskostenhilfe zu beantragen
  • Eine Nebenklage kann für die Geltendmachung von Schmerzensgeld sinnvoll sein. Sie ist aber nicht immer notwendig.
  • Unsere Anwälte prüfen in Ihrem individuellen Fall, wie hoch Ihr Schmerzensgeld und ob eine Nebenklage sinnvoll ist
  • Unsere Erstberatung ist stets kostenfrei


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Was ist eine Nebenklage? Welche Rechte habe ich?

Opfer bestimmter Straftaten haben gemäß der Strafprozessordnung das Recht auf eine Nebenklage. Zu diesen Delikten zählen unter anderem Körperverletzung sowie versuchter Totschlag oder Mord.

Sofern ein Geschädigter als Nebenkläger auftritt, kommen diesem bestimmte Rechte zu, etwa:

  • Recht auf Anwesenheit während der Verhandlung
  • Beweisantragsrecht
  • Recht auf Ablehnung von Richtern oder Sachverständigen wegen Befangenheit
  • Befugnis, Rechtsmittel einzulegen
  • Fragerecht
  • Informationsrecht
  • Recht auf Akteneinsicht


Was kostet eine Nebenklage?

Tritt man ohne anwaltlichen Beistand als Nebenkläger auf, so ist diese kostenlos. Allerdings ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der einen umfassend über Rechte und Verfahrenslauf aufklärt, gegebenenfalls Anträge stellt und Akteneinsicht nimmt. Denn die Einsicht in die Akten ist nur mit anwaltlicher Vertretung möglich.

Sofern man eine Rechtsschutzversicherung hat, könnte diese die Anwaltsgebühren übernehmen. Möglicherweise kann man Prozesskostenhilfe beanspruchen.

Falls Sie unsere Anwälte beauftragen, würden diese vorab alle Möglichkeiten zur Kostenübernahme, etwa durch Ihre Rechtsschutzversicherung prüfen. In jedem Fall informieren Sie unsere Anwälte rechtzeitig über sämtliche anfallende Kosten, bevor diese entstehen.


Warum sollte ich als Nebenkläger auftreten?

Da einige der Rechte des Nebenklägers dem Geschädigten nicht zukommen würden, wenn er nicht als solcher auftreten würde, macht es durchaus Sinn, als Nebenkläger am Strafverfahren teilzunehmen. Ansonsten würde man lediglich als Zeuge auftreten.

Auf diese Weise kann man als Opfer einen größeren Einfluss auf den Verlauf des Strafprozesses nehmen, indem man aktiv an diesem teilnimmt.

Ebenfalls kann man im Rahmen einer Nebenklage seinen Anspruch auf Schmerzensgeld bereits im strafrechtlichen Verfahren geltend machen.

Unbeschadet dessen kann die Nebenklage nicht zuletzt vorteilhafte Folgen für ein zivilrechtliches Vorgehen zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld haben.

Denn im Rahmen der außergerichtlichen wie gerichtlichen Geltendmachung von Schmerzensgeld können die Erkenntnisse und Ergebnisse des Strafprozesses einbezogen werden, was sich gegebenenfalls Erhöhend auf die Bezifferung des Anspruches auswirken.

Allerdings heißt dies nicht, dass eine Nebenklage in jedem Fall für die Geltendmachung von Schmerzensgeld notwendig oder vorteilhaft ist. Unsere Anwälte prüfen für Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung, welche rechtlichen Optionen für Sie am besten sind.


Anwalt für Schmerzensgeld empfiehlt Nebenklage

Die Rechtsanwälte für Schmerzensgeld von Balduin & Partner empfehlen es grundsätzlich, als Nebenkläger aufzutreten.

Wenden Sie sich vorab gerne an uns. Wir prüfen für Sie Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, beispielsweise nach einer Körperverletzung, und informieren Sie über die Kosten in Ihrem individuellen Fall.

Unsere Erstberatung ist immer kostenlos. Die ausgewiesene Zufriedenheit unserer Mandanten spricht für uns.

Kontaktieren Sie uns gerne – auch per Mail.


Foto(s): Balduin & Partner

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