Negative Bewertung: Abmahnung durch RA Marcel van Maele für die ASL Hollatz GmbH

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Uns liegt eine Abmahnung von Herrn Rechtsanwalt Marcel van Maele aus Aachen vor, der für die ASL Hollatz GmbH eine angeblich unberechtigte Negativbewertung auf einer Verkaufsplattform im Internet verfolgt.

Grundsätzlich sind Bewertungssysteme selbstverständlich so ausgelegt und dürfen auch so genutzt werden, dass der Kunde seine wahre Meinung kundtun kann und darf, auch wenn diese negativ für den Verkäufer ausfällt. Wären nur positive Bewertungen zulässig, wäre der Zweck solcher Systeme unterlaufen. Ziel der Bewertungen ist es ja, ein möglichst genaues (und wahrheitsgetreues) Bild vom Verkäufer und/oder seiner Produkte zu vermitteln, um dem Kunden seine Kaufentscheidung – auf Basis zutreffender Informationen – zu erleichtern.

Die Bewertungsmöglichkeiten haben natürlich auch Grenzen. Da sich schlechte Bewertungen immer auch negativ auf das Geschäft des bewerteten Unternehmens auswirken können, sind auch dessen Rechte zu beachten. Hier hat sich im Laufe der Jahre eine recht genaue Rechtsprechung entwickelt, dennoch ist die Einordnung eines Bewertungstextes immer Tatfrage und damit einzelfallabhängig. Die genaue Formulierung der Bewertung ist für die rechtliche Einordnung dabei ebenso entscheidend wie die Gründe und Umstände, die zu der Bewertung geführt haben.

Rechtsanwalt van Maele fordert für die ASL Hollatz GmbH die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens sowie Erstattung seiner Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 5000,00 EUR (entspr. 492,54 EUR brutto). Die beiliegende vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte in der verlangten Form vorliegend nicht unterzeichnet werden. Der Inhalt des Versprechens war zu weitreichend.

Für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen einer (angeblich) unzulässigen Bewertung oder generell einer unzulässigen Äußerung in Presse oder Internet erhalten haben, sollten Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen, bevor (!) Sie das Unterlassungsversprechen abgeben oder die Zahlung anweisen.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in äußerungsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Abmahnungsschreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage.


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