Negative Erfahrungen mit Gala Gruppe (gala-gruppe.com)! Trading Anlagebetrug? Geld zurück

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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt mittlerweile zahlreiche Mandanten, die in die angebliche Trading-Plattform Gala Gruppe (gala-gruppe.com) zum Teilhohe Beträge investiert haben. Die Gala Gruppe stellt sich auf der Website als „Beste und Sichere Handelsplatform Weltweit“ dar. 

„Seien sie dabei,und Handeln Sie mit unseten experten oder lassen es von uns betreuen.“ (Rechtschreibfehler wurden übernommen)

Geringe Einzahlung führt zu hohen Verlusten  

Unsere Mandanten starteten das Trading zunächst mit einer kleinen Ersteinlage in Höhe von € 250,00. Mit der Hilfe der „Berater“ wurde für unsere Mandanten ein persönliches Handelskonto eröffnet, meist über eine Fernwartungssoftware wie AnyDesk, die auf dem Computer oder Handy unserer Mandanten installiert wurde (Achtung: Risiko Identitätsdiebstahl).

In kurzer Zeit waren schon gute Gewinne auf den Trading-Konten unserer Mandanten sichtbar, so dass diese zu weiteren Einzahlungen überredet wurden. Da unsere Mandanten ihre Investments und die angeblichen Gewinne auf der Handelsplattform nachvollziehen konnten, sah alles zunächst vertrauenswürdig und seriös aus.

Schlechte Erfahrungen mit der Gala Gruppe – Broker zahlt nicht aus

Als unsere Mandanten aber eine Auszahlung ihrer Gewinne beabsichtigten, kam das böse Erwachen: es wurde von ihnen zuerst Steuern, Kosten für Versicherungen, Broker- und Umwandlungsgebühren und andere Gebühren als Bedingung für die Auszahlung gefordert.

Zum Teil gaben sie sich auch aus Mitarbeiter von „Blockchain“ und forderten weitere Gebühren. Zur „Blockchain“-Betrugsmasche" lesen Sie hier:

Bitcoin Betrug durch „Blockchain“? Erfahrungen mit „Blockchain“ – Broker zahlt nicht aus! Geld zurück!

Auch wenn unsere Mandanten alle Rechnungen zahlten, erhielten sie ihr angebliches Guthaben nicht ausbezahlt.

Die Forderung nach immer weiteren Zahlungen kann ein eindeutiges Indiz für einen Betrug sein. Keiner unserer Mandanten erhielt jedoch eine Auszahlung von, selbst sie weitere Zahlungen leisteten. Daher wandten sie sich auf einen auf Trading-Betrug spezialisierten Anwalt, um ihr Geld von der Gala Gruppe zurückzuerhalten.

Keine Erlaubnis der BaFin

Anbieter von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG von der BaFin. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. 

Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Immer wenn ein Trading-Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis tätig ist, ist Vorsicht angebracht. Es könnte ein Anlagebetrug vorliegen! Prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet also immer, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Webseite erst kürzlich registriert – Betreiber versteckt sich hinter Anonymisierungsdienst

Die auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C hat über die Trading-Plattform recherchiert und herausgefunden, dass die Handelsplattform erst am 1.12.2022 registriert wurde. Von der besten und beliebtesten Handelsplattform kann bei so einem jungen Unternehmen daher nicht die Rede sein!

Die wirklichen Domaininhaber verstecken sich hinter dem Anonymisierungsdienst NAMECHEAP INC, bleiben also im Dunkeln. Dies kann ein Hinweis auf einen Anlagebetrug bzw. Scam sein. Seriöse Betreiber brauchen sich nicht zu verstecken. 


Tatsächlicher Geschäftssitz in Österreich oder Briefkastenfirma?

Auch bei unvollständigen Angaben auf der Homepage sollten Sie vorsichtig sein. Als Kontakt der Webseite ist „Biedermanngasse 341120 Wien, Austria“ angegeben. Ein rechtsverbindliches korrektes, vollständiges Impressum, dem sich entnehmen lässt, wer die die vertretungsberechtigen Organe der Gesellschaft sind, findet sich nicht. 


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C warnt: „Vor einer Anlageentscheidung sollten Sie prüfen, ob das Unternehmen eine Zulassung der BaFin besitzt und sorgfältig recherchieren, ob es die 

Handelsplattform tatsächlich gibt. Tauchen auf der Homepage Widersprüche auf, sind Angaben nicht vollständig oder nicht plausibel, sollten die Alarmglocken schrillen.“


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt Anlegern, die Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Gala Gruppe haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.


Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.


Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.


Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  

www.kanzlei-plan-c.de




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