Nemesis Market vom BKA abgeschaltet – Strafverfahren zu erwarten

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Bereits Anfang des Jahres kam es infolge der Lahmlegung der Seite „crimemarket“ deutschlandweit zu Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Festnahmen von Nutzern. Im März 2024 wurde nun durch das Bundeskriminalamt „Nemesis Market“, ein weiterer Darknet-Marktplatz, sichergestellt und damit gleichzeitig geschlossen. Ihr Fachanwalt für das Strafrecht erklärt ihnen, was „Nemesis Market“ überhaupt ist und mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen ehemalige Nutzer rechnen müssen.


1. Was ist „Nemesis Market“?

Nemesis Market ist eine im Jahr 2021 gegründete Platform im Internet, bei der sich um einen Online Marktplatz handelt. Hierbei können Nutzer ihre Waren und Dienstleistungen anbieten und an Kunden weiter veräußern. Dabei handelt es sich jedoch nicht um normale Geschäfte, sondern vielmehr umfasste das dort erhältliche Warenangebot Betäubungsmittel, betrügerisch erlangte Daten und Waren sowie eine Auswahl an Dienstleistungen aus dem Bereich Cybercrime wie Ransomware oder Phishing. Bis zur Sperrung handelte es sich bei Nemesis-Market um die weltweit drittgrößte Handelsplattform im Darknet. Laut dem Bundeskriminalamt hatte die Platform insgesamt über 150000 Nutzer weltweit und gleichzeitig über 1000 registrierte Verkäuferkonten. Dabei stammen circa 20 % der Verkäuferkonten aus Deutschland. Die Server Strukturen des weltweit agierenden Handelsmarktplatzes befanden sich in Litauen und Deutschland. Zusätzlich zu der Sperrung der Seite, wurden auch digitale Vermögenswerte in der Höhe von 94000 Euro in Form von Kryptowährung sichergestellt.


2. Wie sehen die nächsten Handlungen der Ermittlungsbehörden aus?

Die deutschen Ermittlungsbehörden konnten durch die Zusammenarbeit mit den amerikanischen und litauischen Strafverfolgungsbehörden die Server-Infrastrukturen von „Nemesis Market“ in Deutschland sowie in Litauen sicherstellen. Bisher konnten die Administratoren des Handelsmarktplatzes nicht identifiziert und festgenommen werden, jedoch werden die sichergestellten Daten der Darknet-Plattform nun der Ausgangspunkt für eine Vielzahl von weiteren Ermittlungen gegen die Verkäufer sowie Nutzer von „Nemesis-Market“ sein. Zwar wird die Auswertung der sichergestellten Daten einen längeren Zeitraum beanspruchen, jedoch ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass wie bereits bei der Sperrung der Darknet-Plattform „Crimmarket“, es zu zahlreichen Durchsuchungen und Festnahmen kommen wird. Im Raum stehen eine Vielzahl von Straftaten wie der Handel mit Betäubungsmitteln (BtMG), Verstöße bei Waffengeschäften (WaffG), (Kreditkarten-) Betrug (StgB) oder Urheberrechtsverletzungen (UrhG).


3. Was sollte ich als Nutzer tun?

Als Betroffener sollten Sie sich frühzeitig mit ihrer rechtlichen Situation befassen um mögliche Konsequenzen abzuwenden oder zu mildern. Insbesondere sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für IT- und Strafrecht beraten lassen, um bestmöglich vorbereitet zu sein.


Unsere Anwaltskanzlei in München bietet ausgebildete Fachanwälte sowohl für IT-Recht als auch für Strafrecht, die Sie in Ihrem Fall begleiten und unterstützen können. Durch die jahrelange Erfahrung haben wir tiefgehende Einblicke in die Internetkriminalität und den Umgang der Strafverfolgungsbehörden damit. Zögern Sie also nicht, uns für eine kostenlose Ersteinschätzung per Telefon zu kontaktieren. Termine finden Sie unter https://termin.rechtsanwalt-erhard.de.


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